Hallo ihr Lieben,
ich habe mal eine Frage:
widerspricht es dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, wenn ein Bewerber wegen einer Verwandschaft zu einem Mitarbeiter derselben Abteilung abgelehnt wird?
Und zwar nicht sofort, sondern nachdem er zwei Vorstellungsgespräche hatte, die Verwandtschaft von vornherein offen kundgetan wurde und das Unternehmen diesen Umstand seit 6 Monaten (!) kannte? Und dann auf einmal fällt ihnen ein, dass sie Verwandte nicht in einer Abteilung haben wollen (vorher war das ja offensichtlich kein Thema...)?
Und wenn nicht AGG, kann man sich dann vielleicht an den Betriebsrat wenden?
Bei der Verwandtschaft handelt es sich übrigens um Geschwister.
Vielen Dank!
Nach allem, was ich bei Google so gefunden habe, kam ich zu demselben Schluss.
Mein Bruder wird jetzt einen Brief an den Vorstand schreiben. Vermutlich wird er dadurch die Stelle nicht bekommen, aber hoffentlich wird zumindest der Bereichsleiter einen auf den Deckel bekommen...
Ich drücke Ihrem Bruder die Daumen!
Tipp:
Er soll den Brief so formulieren, dass der Vorstand Ihrem Bruder erklären muss, wieso es zur Firmenkultur / Firmenethik gehört sich so zu verhalten.
Wenn Ihr Bruder die Chance zum Gespräch bekommt, dann hat er gute Chancen die Stelle doch noch zu bekommen.
Der Grat ist aber recht schmal, Sie müssen präzise formulieren, aber nicht zu emotional werden.
Peter Kleinsorge
Nochmal Danke!
Mein Bruder hat die Stelle übrigens doch bekommen. Das Schreiben hat ordentlich Staub aufgewirbelt und man ist zu dem Schluss gekommen, dass die Ablehnung des qualifiziertesten (!) Bewerbers wg. dem Verwandtschaftsverhältnis ein Fehler war und dieser wurde nun korrigiert!
Das ist mal eine tolle Nachricht...
Es freut mich, wenn ich helfen konnte dass Ihr Bruder den Job doch noch bekommen hat.
Grüßen Sie auch Ihren Bruder von mir.
LG Peter Kleinsorge