1

Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wegen verwertbaren Vermögen

Frage von Ratlos1708 Ratlos1708

Vom 1.1.2010 - 27.08.2010 beziehe ich Arbeitslosengeld I... Nun muss ich, da ich noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden habe, einen Erstantrag auf Arbeitslosengeld II stellen... Dieser wurde abgelehnt!!! Grund: ich verfüge über verwertbares Vermögen i.H.v. 6699,42 Euro, das die Vermögensfreibeträge i.H.v. 1449,42 Euro übersteigt. Von diesen 1449,42€ soll ich mindestens die folgenden zwei Monate ab Leistungsbegehren(27.08.2010) meinen Lebensunterhalt ect absichern. Das Vermögen setzt sich wie folgt zusammen: Sparbuch mit 4029..€ , VWL mit 2400..€ und Bargeld von 270,-€.... Steht mir nicht ein Grundfreibetrag von 3100€ - max. 9750€ zu???? Ich bin 30 Jahre( x 150€ + 750€ ) = 5250€...liegt also dann noch in dieser Spanne?! Oder verstehe ich hier etwas nicht richtig? BITTE HIERMIT UM HILFE!!!!! Es geht mir hierbei nicht um's abzocken,sondern lediglich um mein hart Angespartes in den 13 Berufsjahren!!!!!!!!

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (1)

  • 0
    Antwort von Sandy190cm Sandy190cm

    Sowas würde ich direkt mit dem Sachbearbeiter klären und mir deren Berechnung mal erklären lassen. Die VWL sind doch mit einem Bausparvertag gekoppelt oder? Meines Wissens darf man doch auch auf dem Sparbuch bis zu 5000,- EUR haben. Ich kann dir das echt nur raten direkt bei der ARGE vorzusprechen und ggf. den Teamleiter zu sprechen wenns Probleme gibt und wenn du dann doch Anspruch haben solltest, denk an den befristeten ALG I Zuschlag.

    Kommentar von Ratlos1708 Ratlos1708

    Danke für's Antworten!Es wäre ein Versuch Wert nochmals bei der ARGE vorzusprechen! Meine VWL sind in Fonds angelegt, da komme ich nicht ran.Müsste jetzt also einen Teil von meinem Sparbuch plündern??!Ich bräuchte die Summe des Betrags,was "ich", in meinem Fall an Geld nun haben darf!

    Kommentar von Sandy190cm Sandy190cm

    Ja sowas ist auch immer besser persönlich bei der ARGE zu klären, denn dort ist auch nicht immer gleich klar wie genau das Geld angelegt ist. Allerdings kann die ARGE verlangen, dass du bis auf einen Freibetrag von deinem Erspartem leben musst, es sei denn es ist fest angelegt und der Rückkaut wäre ein zu großer Verlust für dich.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.