Vom 1.1.2010 - 27.08.2010 beziehe ich Arbeitslosengeld I... Nun muss ich, da ich noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden habe, einen Erstantrag auf Arbeitslosengeld II stellen... Dieser wurde abgelehnt!!! Grund: ich verfüge über verwertbares Vermögen i.H.v. 6699,42 Euro, das die Vermögensfreibeträge i.H.v. 1449,42 Euro übersteigt. Von diesen 1449,42€ soll ich mindestens die folgenden zwei Monate ab Leistungsbegehren(27.08.2010) meinen Lebensunterhalt ect absichern. Das Vermögen setzt sich wie folgt zusammen: Sparbuch mit 4029..€ , VWL mit 2400..€ und Bargeld von 270,-€.... Steht mir nicht ein Grundfreibetrag von 3100€ - max. 9750€ zu???? Ich bin 30 Jahre( x 150€ + 750€ ) = 5250€...liegt also dann noch in dieser Spanne?! Oder verstehe ich hier etwas nicht richtig? BITTE HIERMIT UM HILFE!!!!! Es geht mir hierbei nicht um's abzocken,sondern lediglich um mein hart Angespartes in den 13 Berufsjahren!!!!!!!!
1
Ablehnung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wegen verwertbaren Vermögen
Frage von
Ratlos1708
Antworten (1)
-
0Antwort von
Sandy190cm Sowas würde ich direkt mit dem Sachbearbeiter klären und mir deren Berechnung mal erklären lassen. Die VWL sind doch mit einem Bausparvertag gekoppelt oder? Meines Wissens darf man doch auch auf dem Sparbuch bis zu 5000,- EUR haben. Ich kann dir das echt nur raten direkt bei der ARGE vorzusprechen und ggf. den Teamleiter zu sprechen wenns Probleme gibt und wenn du dann doch Anspruch haben solltest, denk an den befristeten ALG I Zuschlag.
Diese Frage
Danke für's Antworten!Es wäre ein Versuch Wert nochmals bei der ARGE vorzusprechen! Meine VWL sind in Fonds angelegt, da komme ich nicht ran.Müsste jetzt also einen Teil von meinem Sparbuch plündern??!Ich bräuchte die Summe des Betrags,was "ich", in meinem Fall an Geld nun haben darf!
Ja sowas ist auch immer besser persönlich bei der ARGE zu klären, denn dort ist auch nicht immer gleich klar wie genau das Geld angelegt ist. Allerdings kann die ARGE verlangen, dass du bis auf einen Freibetrag von deinem Erspartem leben musst, es sei denn es ist fest angelegt und der Rückkaut wäre ein zu großer Verlust für dich.