Hallo, Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen! Habe esben meine Ablehnung zum Kinderzuschuss bekommen. Kennt sich da jemand aus! Als ich den Antrag stelle bekam ich noch kein Wohngeld, nun aber komme i9ch mit dem Wohngeld meiner meinung nach über meinen Gesamtbedarf, und die schreiben es wäre nicht so! Glaube ich!!! Dieses Beamtemdeutsch!!!
Danke euch!!!
Also was §12 des SGBII damit zu tun hat verstehe ich jetzt auch nicht ganz. denn da geht es um zu berücksichtigendes Vermögen. § 11 ist ellenlang, keine Ahnung was die da berechnet haben. Ich würde da mal anrufen und mir die Berechnung erklären lassen und auf alle Fälle Widerspruch einlegen. Ich meine Du verdienst doch über 900 Euro. Ruf da wirklich mal an.