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Ablehnung Kinderzuschuss

Frage von desire1 desire1

Hallo, Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen! Habe esben meine Ablehnung zum Kinderzuschuss bekommen. Kennt sich da jemand aus! Als ich den Antrag stelle bekam ich noch kein Wohngeld, nun aber komme i9ch mit dem Wohngeld meiner meinung nach über meinen Gesamtbedarf, und die schreiben es wäre nicht so! Glaube ich!!! Dieses Beamtemdeutsch!!!

Danke euch!!!

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von lilith4870 lilith4870

    Leg Widerspruch ein. da ich ja den Wortlaut des Bescheides nicht kenne, kann ich nicht viel mehr dazu sagen.

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    Antwort von desire1 desire1

    Also: da steht! mein bruttoeinkommen: 1421,11 Damit wird zwar die für die geltende Mindeesteinkommensgranze in höhe von 900€ erreicht.Jeddoch wird der gesamtbedarf der badarfsgemeinschaft in höhe von1178€ mit dem nach §§11 und 12 der zweiten Buches SGBII zu berücksichtigenden durchschnittlichen Einkommen von 804,78 zuzüglich dem errechneten Kinderzuschlag von 140,00 sowie eines möglichen Wohngeldanspruches nicht gedeckt.

    So nun bekomme ich aber 247 E Wohngeld!

    DFanke schonmal!!!

    Kommentar von lilith4870 lilith4870lilith4870

    Also was §12 des SGBII damit zu tun hat verstehe ich jetzt auch nicht ganz. denn da geht es um zu berücksichtigendes Vermögen. § 11 ist ellenlang, keine Ahnung was die da berechnet haben. Ich würde da mal anrufen und mir die Berechnung erklären lassen und auf alle Fälle Widerspruch einlegen. Ich meine Du verdienst doch über 900 Euro. Ruf da wirklich mal an.

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