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Ablehnung Erstattung Bewerbungskosten wegen verspäteter Antragstellung

Frage von tirg1208 tirg1208

Seit dem 01.01.2011 bin ich arbeitslos.

Habe seitdem natürlich schon einige Bewerbungen geschrieben. Am 20.01.2011 habe ich mir einen Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten geholt. Den ausgefüllten Antrag habe ich dann am 07.02.2011 beim Arbeitsamt eingereicht. Natürlich habe ich auch die Bewerbungen eingereicht, die ich im Januar geschrieben habe. Für diese habe ich aber nun keine Erstattung bekommen.Mir wurde von dem zuständigen Mitarbeiter des Arbeitsamtes nicht gesagt, dass ich nur Bewerbungen einreichen kann, die nach dem 20.01.2011 geschrieben wurde. Als ich dort war, habe ich zum ihm gesagt, dass ich jetzt so viele Bewerbungen geschrieben habe, dass es sich lohnt den Antrag zu stellen.

Ich möchte nun in Widerspruch gehen, da ich nicht ausreichend darüber informiert wurde. Ich habe auch nichts darüber auf dem Portal der Arbeitsagentur gefunden und auch auf den Antrag steht nichts davon, ab welchem Zeitpunkt ich Bewerbungen geltend machen kann.

Wer hat schon ähnlichen Erfahrungen gemacht und kann mir vielleicht helfen?

Vielen Dank

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Antworten (3)

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    Antwort von darky030 darky030

    Die Antragstellung für Bewerbungskosten und Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen hat bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu erfolgen. Dabei ist wichtig, dass der Antrag noch vor dem jeweiligen Ereignis gestellt werden muss. Das Ereignis ist hier der Tag der Rechnung bzw. Kauf der Bewerbungsunterlagen oder der Tag des Bewerbungsgespräches. Als Antragstellung gilt jede schriftliche, mündliche oder fernmündliche Erklärung, die erkennen lässt, dass die Leistungen begehrt werden. Kosten für Bewerbungen oder Vorstellungsgespräche, die vor der Antragstellung angefallen sind, werden somit nicht erstattet.

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    Antwort von user1133 user1133

    der sachbearbeiter hat recht. erst antrag, dann bewerben! es gibt nur leistungen NACHDEM ein antrag gestellt wurde. denk also nächstes mal dran dir wieder einen neuen antrag aushändigen zu lassen, wenn du einen abrechnest. sonst übernimmt man dir wieder die bewerbungen nicht die vor der antragsaushändigung geschrieben wurden.

    Kommentar von tirg1208 tirg1208

    der sachbearbeiter hat garnichts dazu gesagt, dass ich für bereits geschriebene bewerbungen jetzt den antrag stelle!

     

    Kommentar von user1133 user1133user1133

    ach, ich dachte er hat es schon abgelehnt :) na dann erwartet dich die ablehnung noch :) wie gesagt, bei abgabe gleich nen neuen antrag mitgeben lassen. widerspruch geht übrigens erst wenn dir ein gültiger bescheid vorliegt

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    Antwort von MrsUnbekannt MrsUnbekannt

    Die Bewerbungskosten werden ab dem Datum erstattet, was auf dem Antrag steht. Kann man meistens nichts machen.

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