Seit dem 01.01.2011 bin ich arbeitslos.
Habe seitdem natürlich schon einige Bewerbungen geschrieben. Am 20.01.2011 habe ich mir einen Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten geholt. Den ausgefüllten Antrag habe ich dann am 07.02.2011 beim Arbeitsamt eingereicht. Natürlich habe ich auch die Bewerbungen eingereicht, die ich im Januar geschrieben habe. Für diese habe ich aber nun keine Erstattung bekommen.Mir wurde von dem zuständigen Mitarbeiter des Arbeitsamtes nicht gesagt, dass ich nur Bewerbungen einreichen kann, die nach dem 20.01.2011 geschrieben wurde. Als ich dort war, habe ich zum ihm gesagt, dass ich jetzt so viele Bewerbungen geschrieben habe, dass es sich lohnt den Antrag zu stellen.
Ich möchte nun in Widerspruch gehen, da ich nicht ausreichend darüber informiert wurde. Ich habe auch nichts darüber auf dem Portal der Arbeitsagentur gefunden und auch auf den Antrag steht nichts davon, ab welchem Zeitpunkt ich Bewerbungen geltend machen kann.
Wer hat schon ähnlichen Erfahrungen gemacht und kann mir vielleicht helfen?
Vielen Dank
der sachbearbeiter hat garnichts dazu gesagt, dass ich für bereits geschriebene bewerbungen jetzt den antrag stelle!
ach, ich dachte er hat es schon abgelehnt :) na dann erwartet dich die ablehnung noch :) wie gesagt, bei abgabe gleich nen neuen antrag mitgeben lassen. widerspruch geht übrigens erst wenn dir ein gültiger bescheid vorliegt