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Ablehnung eines Umzugs

gefragt von katzenfussel am 22.04.2008 um 18:39 Uhr

Mein Mann und ich sind beide Harz 4 Empfänger und wohnen mit Tochter und Enkelkind(jetzt 1 Jahr alt ) seit 10 Jahren in einer Wohnung,wobei wir den Höchstsatz vom Arbeitsamt bekommen.Nun haben wir die Möglichkeit,für die gleiche Miete(sogar 3,00 € billiger ) in einen größere Wohnung zu ziehen.Es würden dem Arbeitsamt keine weitere Kosten enstehen.Nur die Hausnummer wurde sich ändern.Trotzdem hat man uns den Umzug nicht genehmigt.Ist das rechtens?


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Reply


reveal8
beantwortet von reveal8 am 22. April 2008 18:40
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Wenn die Wohnung zu groß für euch ist schon. Euch stehen nur eine bestimmt m²Zahl zu. Ansonsten ist es nicht rechtens.


Joshua W.....
beantwortet von Joshua W..... am 22. April 2008 18:41
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Normal nicht, noch kannst Du bestimmen wo Du hin ziehst, es sei den die Wohnung ist unangemessen, zB.zu groß für Euch, das wäre ein Grund abzulehnen...


Qetan
beantwortet von Qetan am 22. April 2008 18:42
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Das Amt darf nur bis zu einer bestimmten Wohnungsgröße bezahlen.


carlotte
beantwortet von carlotte am 22. April 2008 18:42
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Was hat man euch da nicht genehmigt? Hat man euch gesagt, ihr dürft nicht umziehen oder wurde die Übernahme irgendwelcher Kosten für Umzug und Erstausstattung abgelehnt?
Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass das Amt verbieten kann umzuziehen, wenn es für den Kostenträger keine zusätzlichen Kosten ergibt.


Hummelchen28
beantwortet von Hummelchen28 am 22. April 2008 18:43
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Wonach geht das AA? Nach Größe der Wohnung oder Kosten? Red doch nochmal mit der Bearbeiterin oder dem Bearbeiter. Wenn man persönlich mit denen spricht, sind sie meist auf der Seite des Antragstellers. Ich drücke dir die Daumen auch wenn ich dir nicht wirklich helfen kann.





sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 22. April 2008 18:45
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Bei vier Personen stehen Euch 90 qm zu, wenn die Wohnung größer ist können sie ablehnen, dabei spielt es keine Rolle ob die Wohnung 3 Euro weniger kostet.

Ich würde Dir Raten bei deinem Sachbearbeiter von der ARGE vorzusprechen was für Grundlagen erfüllt werden müßen damit ihr umziehen könnt, es ist von Region zu Region unterschiedlich.

Kommentar von Obelhicks am 24. Mai 2008 18:57

eine sehr gute Antwort. Maximal 90 qm


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 22. April 2008 18:47
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Würde mich auch interessieren!

Kannst du denn nicht beim Amt fragen, woran es liegt?

Wir kennen doch nicht die Fakten und können auch nur raten.


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 24. April 2008 10:26
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Gesetze sind leider nicht immer logisch.

Und das Wohnrecht geht nach Größe, nicht nach Preis. Was zum einen natürlich Sinn macht, sonst würden manche, nicht grad ihren Kindern wohlgesonnene Paare vielleicht ne kleine aber teure wohnung nehmen, statt den Platz zu beanspruchen, den sie haben wollen.

Ich würde empfehlen, einfach mal mit der entsprechenden Sachbearbeitung zu reden, wenn sie nicht auf den Kopf gefallen ist, und - was bei Ämtern ja leider sehr selten vorkommt - ein wenig wirtschaftlich denkt - wird sie euch möglicherweise auch die andere Wohnung genehmigen




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