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Ablehnung durch Arztpraxen - ein neues UNwesen?

Frage von marijo2 marijo2

Keine Ahnung, ob euch das auch schon so gegangen ist. Mir ist es nach Umzug innerhalb eines halben Jahres jedenfalls passiert, von drei Arztpraxen unterschiedlicher Fachrichtungen als Patientin abgelehnt zu werden. Lapidar: "Wir nehmen schon seit 10 Jahren keine neuen Patienten mehr an"...!

Dürfen die das - einfach so????

Ersatz ist häufig erst eine halbe Tagesreise weiter zu finden bzw. empfindet man verbleibende "offene" Praxen tatsächlich als "Notlösung" - nicht nur, was die Qualifikation angeht...

Was passiert hier in Deutschland mit dem grundgesetzlich verbrieften Recht auf "freie Ärztewahl"????

An wen wende ich mich, um solche Missstände anzuzeigen, ohne gleich vors Gericht ziehen zu müssen?

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Antworten (19)

  • 7
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Monchiane Monchiane

    Ja, die dürfen das. Es ist oft so, dass Arztpraxen bis zum Rand voll sind. Da Ärzte nur ein bestimmtes Budget haben, dass sie ausschöpfen können, wird das Mehr an Arbeit nicht mehr bezahlt. Oft ist das schon der Fall bei den alten Patienten. Kommen dann noch neue hinzu, wird diese Arbeit sowieso nicht mehr gezahlt. Und es gibt ein bestimmtes Budget an zu betreuenden Patienten pro Arztpraxis. Das sind Missstände, für die Du Dich bei den Krankenkassen und bei der Gesundheitspolitik beschweren kannst. Die Ärzte haben heutzutage viel weniger Möglichkeiten, die Patienten beschweren sich leider über die Falschen, nämlich über die Ärzte.

    Kommentar von ktipa ktipaktipa

    Genau das will ich mit meiner Antwort auch ausdrücken.

    Kommentar von AnneBagge AnneBaggeAnneBagge

    deine angaben sind überwiegend richtig - in diesem falle leider irrelevant. es handelt sich um eine praxis, die "seit 10 jahren" keine neupatienten aufnehmen. woher rekrutiert jener arzt seine kartei?? kann mir keiner erzählen, dass man nicht einen gewissen patientenschwund wegen "natürlicher auslese" zu verzeichnen hat und deshalb doch neupatienten aufnimmt. außerdem gilt nach wie vor die pflicht eines jeden mediziners, schmerzpatienten sofort zu behandeln. nicht-bezahlung von behandlungen ist übrigens ein ammenmärchen. natürlich kann ich die behandlung über die kassen abrechnen - nur keine zusätzlichen leistungen als die erstversorgung - und beratung ist nach überschreitung des budgets nicht abrechenbar. das ist das manko der gesundheitspolitik - wir versorgen am fließband!

    Kommentar von Monchiane MonchianeMonchiane

    Das mit der Notfallversorgung von Schmerzpatienten ist leider auch ein Ammenmärchen. Notfall heißt nicht, dass jemand chronische Schmerzen mitbringt und versorgt werden MUSS. Wozu ein Mediziner verpflichtet ist oder nicht ist als Außenstehender schwer einzuschätzen. Bist Du Mediziner? Dann ist ok, dann hast du mehr Ahnung als nicht. Solltest du keiner sein, dann wirds etwas komplizierter. Oft können die Ärzte selber nicht mehr ganz durchblicken, was jetzt Notfallversorgung ist und was nicht, was abgerechnet wird und was nicht. So einfach ist das leider alles nicht mehr. ich sitze genau an der Quelle und bekomme die ganze Suppe mit, in der sich die Ärzte momentan befinden. Warum dieser Arzt gerade schon seit 10 Jahren keine neuen patienten mehr aufnimmt, kann ich nicht beantworten. Ich finde es nur falsch, ohne ausreichende Recherche jeden Arzt gleich zu verurteilen und sich an höhere Stellen zu begeben. Erstmal nachhören, was da eigentlich los ist.

    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Was du schreibst, entbehrt jeder Grundlage.

    Es gibt keine Behandlungspflicht bei Schmerzen, nur bei potentiell lebensbedrohlichen Notfällen.

    Jeder Arzt hat sein Budget, neuerdings "Regelleistungsvolumen" (RLV) genannt. Wird es überschritten, tritt eine Honorarabstaffelung bis hin zur kompletten Streichung des Honorars für die Behandlung eines Patienten ein. Da das normale Honorar schon sehr niedrig angesetzt ist, lohnt es sich bereits bei der ersten Abstaffelung für die meisten Ärzte gar nicht mehr, einen Patienten zu behandeln, da die Kosten höher sind, als das Honorar. Das RLV betrifft jede Behandlungsleistung, egal ob nur Beratung oder aktive Behandlung. Vorsorgeleistungen sind jedoch im RLV enthalten.

    Kommentar von Monchiane MonchianeMonchiane

    Genau das, was ich meinte.

  • 3
    Antwort von ktipa ktipa

    Jeder Arzt kann am Tag nur eine bestimmte Menge an Patienten vernünftig versorgen, dh er muss sich anhören, was für Beschwerden vorliegen, diese untersuchen, diagnostizieren und einen Behandlungsplan ausarbeiten. Dafür hat er eine vorgeschriebene Menge an Zeit, die er bezahlt bekommt (Budget). Wenn er so viele "alte" Patienten hat, dass er seine Zeit ausgenutzt hat, kann er keine neuen nehmen. Das ist zwar für dich blöd, aber da es zu wenige freie Ärzte gibt, ist das so. Keiner arbeitet umsonst!

  • 3
    Antwort von norbi21 norbi21

    Du schreibst schon richtig "frei Arztwahl" aber der Artzt darf sich seine Patienten auch aussuchen :-(. Im Notfall wirst du behandelt, sonst nicht, oder du gehst als Privatpatient.

  • 3
    Antwort von Rina1234 Rina1234

    Ärztekammer und Krankenkasse - die interessiert sowas immer und geben dir weitere Adressen von FAchärzten- ansonsten als Notfall ins Krankenhaus gehen.

    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Nö. Das interessiert weder die Ärztekammer noch die Krankenkassen. Die wissen doch sowieso, was Sache ist.

  • 2
    Antwort von Termie Termie

    jtoa, das is´ unser Gesundheitswesen 2010: da noch n bissel mehr Beitrag, hier noch 0.5% rauf, dort noch 8€ Zuschlag - fette Rechnung für das, das dich als Kassen-Patient bald kein Arzt mehr behandeln will oder kann...

  • 1
    Antwort von mickado mickado

    Hallo, sorry für die späte Antwort, aber die Antworten sind größtenteils unzutreffend, jedenfalls ungenau. Ich möchte gerne ein wenig klarstellen, da ich genau in diesem Problemfeld arbeite:

    Tatsächlich hast Du als gesetzlich Versicherter die freie Arztwahl im Hinblick auf alle Ärzte und Zahnärzte, die zur Behandlung gesetzliche Versicherter zugelassen sind (Vertragsärzte/ -zahnärzte).

    Vertragsärzte, die eine Behandlung ohne guten Grund ablehnen, verstoßen gegen ihre vertragsärztliche Behandlungspflicht und riskieren ein Disziplinarverfahren, das teuer werden kann, bis hin zum Zulassungsentzug (zugegeben nur im Extremfall), der die Existenzgrundlage entziehen kann.

    Anerkannte Ablehnungsgründe sind nach der Rechtsprechung etwa ausgeschöpfte Behandlungskapazitäten, ein beleidigendes oder sonst unangemessenes Auftreten des Patienten oder ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis (bei einem bereits bestehenden Behandlungsverhältnis). Der Arzt ist verpflichtet, bei einer Ablehnung der Kasse diese Gründe unverzüglich mitzuteilen.

    NIEMALS rechtfertigen es pauschale Gründe wie eine bestimmte Kassenzugehörigkeit oder Nationalität, eine Behandlung abzulehnen, NIEMALS auch der Hinweis auf ein ausgelastetes Budget oder drohende Honorarkürzungen wegen Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Wer etwas anderes sagt, irrt sich.

    Wer solche Erfahrungen macht, sollte den Fall bei zunächst (am besten) seiner Krankenkasse oder direkt der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV, für Zahnärzte: Kassenzahnärztliche Vereinigung, KZV) melden. Die haben solchen Beschwerden nachzugehen, was zumindest eine Ermahnung für den Arzt/Zahnarzt zur Folge haben sollte.

    In NOTFÄLLEN, d. h. etwa bei akuten Schmerzen, übrigens rechtfertigen auch die oben genannten Gründe eine Ablehnung nicht. Dies wäre ein Fall sowohl für die zuständige Ärzte-/Zahnärztekammer (Verstoß gegen Berufsrecht, regelmäßig in § 1 der Berufsordnung geregelt) als auch für die zuständige KV/KZV.

    Natürlich besteht die Gefahr, dass in der Praxis im Einzelfall keine (angemessenen) Konsequenzen erfolgen (zumindest, von denen der Patient erfährt). Da hilft nur dranbleiben und nachfragen.

    Wer Zweifel hat, kann etwa hier nachlesen:

    http://www.das-rechtsportal.de/recht/patientenrecht/arzt_pflichten/behandlungspf...

    Viele Grüße

    Kommentar von marijo2 marijo2marijo2

    Danke für diese kompetente Antwort, nicht nur, weil diese mein Empfinden bestätigt hat. Würde dir gern den Stern geben. ;-)

    In der Tat hat mir der Vorstand der hiesigen KV den Missstand durch die Budgetvorgaben mittlerweile schriftlich eingestanden! Aber man schob es dann "natürlich" auf die Politik und riet mir, mich an den hiesigen Abgeordneten zu wenden... hehe. Das wars dann wohl, denn die schwarzen Vierkantköppe hier können allenfalls große Worte schwingen, aber dass DIE irgendwas verändern würden, kann ich mir kaum vorstellen...

    Kommentar von mickado mickado

    Gerne!

    Wenn der Vorstand der KV das Verhalten des Arztes auf irgendwelche Budget-Probleme schiebt und versucht, Dich dagegen zu instrumentalisieren, wirft er allerdings eine schöne Nebelbombe. Klar würde der KV-Vorstand, der im Zweifel auch selbst Arzt ist und ärztliche Standespolitik betreibt, gerne erreichen, dass die Budgetierungen abgeschafft werden (ich will Budgetierungen hier überhaupt nicht bewerten). Und klar versucht er, Dich bei der Gelegenheit dafür einzuspannen.

    Es ist aber völlig egal, weswegen der Arzt die Behandlung ablehnt. Wenn er das (ohne triftige Gründe) tut, handelt er pflichtwidrig. Dann hat die KV den schwarzen Peter und muss ihr Mitglied disziplinieren. Und sollte sich nicht herausreden oder dieses Verhalten gar verteidigen oder herunterspielen. Vor allem ist es auch nicht Dein Job, Dich politisch dafür einzusetzen, dass die Sozialgesetzgebung geändert wird, damit die Ärzte keinen Vorwand mehr haben, Deine Behandlung abzulehnen. Das ist absurd.

    Viele Grüße!

  • 1
    Antwort von sternchen81 sternchen81

    Hallo Ihr lieben.

    ich bin selbst in einer Arztpraxis tätig und glaube ihr denkt ein bisschen zu viel nach. Auch meine Praxis kann derzeit keine neuen Patienten mehr annehmen. Der Grund hierfür muss aber nicnt immer finanzieller Natur sein. Bei uns ist es schlicht und ergreifend die Zeit. Der Tag hat nur 24 Stunden. Wenn die Sprechstunde voll ist, ist sie nunmal voll. Auch Ärzte müssen schlafen. Irgendwann muss Schluss sein mit "dazwischen schieben". Sonst droht burn out!!!

    Kommentar von marijo2 marijo2marijo2

    Ich habe ja durchaus Verständnis für überlastetes Personal - aber dann heißt das im Klartext:

    Wer irgendwo zuzieht, kriegt schlicht keine Versorgung mehr - bzw. hat sich mit minderwertiger Versorgung abzufinden? (z.B. gibt es bei beliebten Praxen nicht mal eine Warteliste!)


    In der Tat hat mir der Vorstand der hiesigen KV den Missstand durch die Budgetvorgaben mittlerweile schriftlich eingestanden!

    Mit drohendem Burnout hat das wohl weniger zu tun als mit drohender Gesundheitskosten-Explosion...! In jedem Fall haben die tatsächlich bedürftigen Bürger hier das Nachsehen.

  • 1
    Antwort von Tigerkater Tigerkater

    Ja, sie dürfen, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt. Der Grund: Die Zahl der von den Kassen voll bezahlten Behandlungsfälle ist begrenzt. Je nach Fachgebiet wird bei Überschreitung dieser Zahl die Vergütung schrittweise prozentual gekürzt bis gestrichen.

  • 1
    Antwort von heureka47 heureka47

    Mir ist es gläufig aus dem Bereich der niedergelassenen Psychiater/Neurologen. Patienten, die viel Zeit in Anspruch nehmen, die eine hohe Besuchsfrquenz haben/brauchen oder "schwierig" erscheinen, werden vielfach nicht angenommen.

    Die eher inoffizielle Argumentation: Daß die Ärzte Patientenpauschalen bekommen und pro Patient im Quartal nur ca. 20 Minuten Sprechzeit bewilligt wird. "Schwierige" Patienten aber brauchen mehr als das. "Schwere" Fälle - wie z.B. "Psychose" - brauchen oft auch hohe Besuchsfrequenz oder Zeit für anderes.

    Ich kann die Ärzte irgendwo verstehen - aber für die Patienten ist das oft der Horror. Auch, weil die Medikamente für diese Erkrankungen sehr problematisch sind, es viele und sehr unangenehme Nebenwirkungen gibt - von den Risiken der deutlich verkürzten Lebenserwartung und unabschätzbaren Spätfolgen mal abgesehen...

  • 1
    Antwort von marty55 marty55

    Auch ein Arzt ist an betriebswirtschaftliche Grundsätze gebunden. Geh mal zu einem Klempner und sag dem er soll deinen Wasserhahn umsonst reparieren. Für die Anfahrt zu einem Hausbesuch bekommt er 7,80 Euro (Luftlinie!) Wenn sein Budget erschöpft ist nichts mehr. Das ganze nennt sich "freier Beruf" :))

    Natürlich soll er aber jeden nach den Regeln der Kunst behandeln, darf dazu aber keine Originalpräparate verschreiben, weil er sonst in Regress genommen wird. Genau diese Missstände führen dazu dass Ärzte nur noch Privatpatienten annehmen.

    Auf dem Land werden schon händeringend Ärzte gesucht, ich denke mal dass der Druck bald dzu führen wird dass Ärzte wieder nach Leistung bezahlt werden und nicht nach Spargesetzen. marty

    Kommentar von mickado mickado

    Genau das stimmt (zum Glück) nicht. Ein Arzt ist kein Klempner.

    Die Pflicht zur Behandlung endet auch dann nicht, wenn Leistungen nicht kostendeckend erbracht werden können. Hier hat das Bundessozialgericht unmissverständlich klargestellt:

    „Dem Zuschnitt der vertragsärztlichen Vergütung insgesamt liegt eine „Mischkalkulation“ zugrunde. Dieses bedeutet, dass es durchaus Leistungen geben kann, bei denen selbst für eine kostengünstig organisierte Praxis kein Gewinn zu erzielen ist.“

  • 1
    Antwort von Tessa13 Tessa13

    das dürfen und tun sie,gerade dort,wo keine Ärztedichte herrscht.Wenn es keine Notfälle sind,will man auch dem neuen "Ärzte-Hopping"(2. Meinung etc.)Herr werden.Es nimmt überhand und steht in keinem Verhältnis zum Kosten.Nutzen.Sollte man jedoch zugezogen sein,kkann man das anbringen und bei einer HA Suche ,ist dies kein Problem,bei spez.FA Suche,,ist es generell schwer.Selbstzahler,dann kannst du etwas mehr verlangen!

  • 1
    Antwort von Isartaucher Isartaucher

    Willkommen in der neuen Realität!

    Da die Gesundheitspolitik wünscht, dass Ärzte nur eine bestimmtes Maximum an Patienten im Quartal behandeln dürfen, bzw. nur eine bestimmte Honorarsumme abrechnen dürfen, lehnen immer mehr Ärzte Patienten ab. Vor allem, wenn sie ohne Überweisungsschein eines Hausarztes kommen.

    Es gibt übrigens keinen Artikel im Grundgesetz, der die freie Arztwahl garantiert. Die freie Arztwahl ist im SGB V geregelt, aber auch kein grundsätzliches Recht.

    Wegen der offensichtlichen Misstände wendest du dich am besten an "deinen" Bundestagsabgeordneten. Der hat das nämlich mit verbockt oder kennt zumindest jemanden, der es verbockt hat.

    Kommentar von marijo2 marijo2marijo2

    Danke Isartaucher, du strahlst genau die Art von Sarkasmus aus, der dem Realitätshorror noch ein verbissenes Gelächter entlocken kann.

    Leider gibt es keinen "meinen" Bundestagsabgeordneten, für mich sind das beinahe ALLE Pfeifen... Und ausser für "Krise" und ihre eigene Versorgung haben die keinen Kopf für gar nichts... Also immer schön dankbar bleiben, wenn wenigstens die Grundversorge bleibt, gell.

    Wer ZU krank ist, muss halt früher sterben. So ist das.

    Kommentar von mickado mickado

    "Die freie Arztwahl ist im SGB V geregelt, aber auch kein grundsätzliches Recht."

    @ Isartaucher: Diesen Satz verstehe ich nicht - wie kommst Du darauf?. Das SGB V ist Bundesrecht. Das steht über jedem Landes-, Berufs- oder sonst welchem Recht. § 76 Absatz 1 regelt den Grundsatz der freien Arztwahl. Wenn es so etwas gibt, dann ist das natürlich ein "grundsätzliches Recht" (dies ist kein rechtstechnischer Begriff). Dafür bedarf es nicht des Grundgesetzes. Es gibt noch mehr geltendes Recht als nur "Grundrechte", falls Du das meinst.

    Ich verstehe nicht, wie man - offenbar in völliger Unwissenheit oder sogar absichtlich - in so einem Forum, wo Leute Rat suchen und auf Kompetenz hoffen, so irreführende Aussagen machen kann. So ein Forum sollte nicht der Selbstdarstellung dienen, sondern gute Antworten auf berechtigte Fragen liefern.

  • 1
    Antwort von AnneBagge AnneBagge

    "freie arztwahl" ist genauso auszulegen, wie "freie meinungsäußerung" - sagen kannste alles - es juckt nur niemanden :)

    stelle dich als "schmerzpatient" hin - die arztpraxen sind verpflichtet, dich anzunehmen. im falle der verweigerung schreibst du ein pamphlet an die zuständige ärztekammer - die damen und herren kollegen deiner region werden mächtig ´was auf den deckel bekommen, wenn du darstellst, dass andere praxen für dich unerreichbar sind und du auf die behandlung in deinem umfeld angewiesen bist. LG Anne

    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Das ist Unsinn.

    Kommentar von mickado mickado

    Nein, das ist korrekt. Mit so starken Worten sollte man zurückhaltend sein, wenn man ungenügend informiert ist.

  • 1
    Antwort von DJHili DJHili

    Mit welcher Begründung lehnen die ab? ... ich glaube die Verbraucherzentrale könnte Dir da guten Rat geben oder sich bei der Ärztekammer beschweren...

  • 1
    Antwort von jimpo jimpo

    Ruf die Ärztekammer an. Was Du schreibst ist für mich auch unverständlich.

    Kommentar von Isartaucher IsartaucherIsartaucher

    Dann rufe doch mal bei der Ärztekammer an. Die werden dir das Problem erklären.

  • 1
    Antwort von AnnikaK74 AnnikaK74

    Wende dich an die Deutsche Ärztekammer deines Bundeslandes. Google einfach, da sind die Kontaktdaten.

  • 1
    Antwort von anjanni anjanni

    Frag mal bei der Krankenkasse.

    Privatpatienten nehmen sie meistens noch.

    Und Notfälle müssen alle nehmen.

    Kommentar von Rina1234 Rina1234Rina1234

    Für Fachärzte gibt es keine Notfälle, dann musst du ins Krankenhaus gehen.

    Kommentar von Tigerkater TigerkaterTigerkater

    Den Anruf bei einer KK kann man sich schenken. Hier erfährt man nie die Wahrheit.

  • 1
    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Ärztekammer

    Kommentar von Tigerkater TigerkaterTigerkater

    Ja, das ist genau die richtige Adresse. Hier wird Dir kompetent mitgeteilt, warum die Ärzte dies tun müssen und warum dies auch noch erlaubt ist !!!!

  • 1
    Antwort von JOberst JOberst

    Da wendet man sich wohl an die jeweils zuständige Ärztekammer. Passiert mir auch aus unterschiedlichen Gründen immer wieder.

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