Hallo, sorry für die späte Antwort, aber die Antworten sind größtenteils unzutreffend, jedenfalls ungenau. Ich möchte gerne ein wenig klarstellen, da ich genau in diesem Problemfeld arbeite:
Tatsächlich hast Du als gesetzlich Versicherter die freie Arztwahl im Hinblick auf alle Ärzte und Zahnärzte, die zur Behandlung gesetzliche Versicherter zugelassen sind (Vertragsärzte/ -zahnärzte).
Vertragsärzte, die eine Behandlung ohne guten Grund ablehnen, verstoßen gegen ihre vertragsärztliche Behandlungspflicht und riskieren ein Disziplinarverfahren, das teuer werden kann, bis hin zum Zulassungsentzug (zugegeben nur im Extremfall), der die Existenzgrundlage entziehen kann.
Anerkannte Ablehnungsgründe sind nach der Rechtsprechung etwa ausgeschöpfte Behandlungskapazitäten, ein beleidigendes oder sonst unangemessenes Auftreten des Patienten oder ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis (bei einem bereits bestehenden Behandlungsverhältnis). Der Arzt ist verpflichtet, bei einer Ablehnung der Kasse diese Gründe unverzüglich mitzuteilen.
NIEMALS rechtfertigen es pauschale Gründe wie eine bestimmte Kassenzugehörigkeit oder Nationalität, eine Behandlung abzulehnen, NIEMALS auch der Hinweis auf ein ausgelastetes Budget oder drohende Honorarkürzungen wegen Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Wer etwas anderes sagt, irrt sich.
Wer solche Erfahrungen macht, sollte den Fall bei zunächst (am besten) seiner Krankenkasse oder direkt der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV, für Zahnärzte: Kassenzahnärztliche Vereinigung, KZV) melden. Die haben solchen Beschwerden nachzugehen, was zumindest eine Ermahnung für den Arzt/Zahnarzt zur Folge haben sollte.
In NOTFÄLLEN, d. h. etwa bei akuten Schmerzen, übrigens rechtfertigen auch die oben genannten Gründe eine Ablehnung nicht. Dies wäre ein Fall sowohl für die zuständige Ärzte-/Zahnärztekammer (Verstoß gegen Berufsrecht, regelmäßig in § 1 der Berufsordnung geregelt) als auch für die zuständige KV/KZV.
Natürlich besteht die Gefahr, dass in der Praxis im Einzelfall keine (angemessenen) Konsequenzen erfolgen (zumindest, von denen der Patient erfährt). Da hilft nur dranbleiben und nachfragen.
Wer Zweifel hat, kann etwa hier nachlesen:
http://www.das-rechtsportal.de/recht/patientenrecht/arzt_pflichten/behandlungspf...
Viele Grüße
Genau das will ich mit meiner Antwort auch ausdrücken.