Ich hab ein defektes Teil, zwei Monate nach dem Kauf, zurückgegeben und fest damit gerechnet, dass ich es i kürze wieder nutzen kann, doch die herstellerfirma meint, dass es mein verschulden sei, dass der handrührer nicht merh funktioniert! Innen sein eine Welle gebrochen, die nur bei zu hoher Belastung bricht? Was kann ich tun, ich habe ihn n ormal zum kneten von teig benutzt, nichts falsches! Wer weiss was jetzt noch hlft?
innerhalb von 6 Monaten nach Kauf muß der Hersteller mit einem Gutachten nachweisen, daß der Schaden vom Käufer verursacht wurde. So etwas macht keine keine Firma wegen ein paar Euro
Ne Ne das bräuchte schon ein unabhängiges Sachverständigengutachten. Und nach einer versuchten Reperatur ist das doch sehr fraglich ob da noch was zu beweisen ist. Schließlich könnte die Welle auch in der Reperatur gebrochen worden sein. Ich denke die Gewährleistung könnte man nicht ausschließen und ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist die einfachste Methode.

ja das würd ich einfach in voller härte beanstanden und mal bissle meckern und den chef verlangen^^ hilft immer und beim nächsten mal einfach in nem großen geschäft kaufen die tauschen eigendlich in der regel auch ohne grund.

Das ist ein klarer Fall. Der Verkäufer muss Dir innerhalb der ersten 6 Monate eine Fehlbedienung nachweisen. Das dürfte er kaum können. Was heißt auch "Überlastung"?? Wenn Du das Gerät für den dafür vorgesehenen Zweck und entsprechend der Hinweise in der Bediensanleitung einsetzt, kann man Dir nicht die Schuld zuschieben. Wie will man die Belastung beim Teigkneten auch abgrenzen!? Setze eine Frist für die Nachbesserung. Wenn der Verkäufer mauert, schaltest Du einen Anwalt ein. Ich glaube nicht, dass der Verkäufer das Kostenrisiko eingeht.

Den Laden würde ich zur Sau machen, reg Dich mal ordentlich auf, möglichst wenn noch andere Kunden im Laden sind. Ist ein absoluter Garantiefall, die müssen das reparieren oder Dir ein anderes Gerät geben, Anspruch auf Geld hast Du nicht, zweimal dürfen die reparieren... auf jeden Fall Rabatz machen, Chef verlangen, notfalls bei der Verbraucherzentrale beschweren, an eine regionale Tageszeitung schreiben. Das Recht ist auf Deiner Seite...