Hallo
folgender Sachverhalt:
Ich habe in der Zeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 ALG II ( und auch noch weiter bis 06/2010 ) bezogen. Ab 01.07.2010 habe ich eine AGH-Maßnahme der ARGE angetreten. Mit dem daraus erzielten Entgelt habe ich jetzt keinen Anspruch mehr auf ALG II. Am 27.09.2010 erhielt ich jetzt die Nebenkostenabrechnung für meine Wohnung für das Jahr 2009, mit einer darin enthaltenen Betriebskostennachzahlung. Mein Antrag auf Übernahme der Betriebskostennachzahlung durch die ARGE wurde mit der Begründung abgelehnt, dass ich zum Zeitpunkt der Rechnungslegung keinen Leistungsanspruch nach dem § 22 SGB II mehr hatte. Ist das so in Ordnung ? Frage: Was ist hier entscheidend, der Zeitpunkt der Rechnungslegung oder der betreffende Leistungszeitraum auf den sich die Rechnung bezieht.
Vielen Dank für Eure Hilfe !!!
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