Hallo.
Ich habe meinen Mobilfunkvertrag gekündigt. Nachdem die nächste Rechnung kam und auch die Grundgebühr abgebucht wurde, rief ich natürlich dort an. Ein Mitarbeiter teilte mir mit, dass die Kündigung zu spät dort eingegangen wäre und mir eine Kündigungsablehnung zugesandt wurde. Diese Ablehnung habe ich nie erhalten.
Ist die Kündigung nun rechtswirksam?
Danke schonmal.
Ich musste im Nachhinein feststellen, dass ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe. Soweit ist dies ja auch korrekt.
Mein Problem ist jetzt aber, dass ich einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen habe. Hätte ich eine Ablehnung meiner Kündigung erhalten, wäre ich den neuen Vertrag nicht eingegangen.
Wenn Du die Kündigungsfrist nicht eingehalten hast, ist die Kündigung zum gewünschten Termin nicht wirksam. Eines Ablehnungsschreibens bedarf es nicht
Jetzt habe auch ICH Deine Antwort gesehen, sorry. Ich weiß, dass es im Versicherungsrecht eine Ablehnung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung geben muss, sonst gilt die Kündigung als angenommen. Habe gehofft, dass dies bei solchen Verträgen auch gilt. Wenn dem nicht so ist, dann habe ich wohl Pech...