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Ablehnung der Kündigung eines Mobilfunkvertrags nicht erhalten. Ist die Ablehnung rechtswirksam?

Frage von nickname69 nickname69

Hallo.

Ich habe meinen Mobilfunkvertrag gekündigt. Nachdem die nächste Rechnung kam und auch die Grundgebühr abgebucht wurde, rief ich natürlich dort an. Ein Mitarbeiter teilte mir mit, dass die Kündigung zu spät dort eingegangen wäre und mir eine Kündigungsablehnung zugesandt wurde. Diese Ablehnung habe ich nie erhalten.

Ist die Kündigung nun rechtswirksam?

Danke schonmal.

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Antworten (4)

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    Antwort von nickname69 nickname69

    Ich musste im Nachhinein feststellen, dass ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe. Soweit ist dies ja auch korrekt.

    Mein Problem ist jetzt aber, dass ich einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen habe. Hätte ich eine Ablehnung meiner Kündigung erhalten, wäre ich den neuen Vertrag nicht eingegangen.

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    Antwort von Kruemi21 Kruemi21

    Die Ablehnung ist nicht so interessant, es ist wichtig, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird. Dan kann auch nichts abgelehnt werden! Sollte diese Frist nicht eingehalten worden sein läuft der Vertrag weiter...

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    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Wenn ich weiß, welche vertragliche Kündigungsfrist besteht und wann Deine Kündigung eingetroffen ist, kann ich Dir diese Frage auch beantworten.

    Kommentar von nickname69 nickname69

    Ich musste im Nachhinein feststellen, dass ich die Kündigungsfrist nicht eingehalten habe. Soweit ist dies ja auch korrekt.

    Mein Problem ist jetzt aber, dass ich einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen habe. Hätte ich eine Ablehnung meiner Kündigung erhalten, wäre ich den neuen Vertrag nicht eingegangen.

    Kommentar von WolfRichter WolfRichterWolfRichter

    Wenn Du die Kündigungsfrist nicht eingehalten hast, ist die Kündigung zum gewünschten Termin nicht wirksam. Eines Ablehnungsschreibens bedarf es nicht

    Kommentar von nickname69 nickname69

    Jetzt habe auch ICH Deine Antwort gesehen, sorry. Ich weiß, dass es im Versicherungsrecht eine Ablehnung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung geben muss, sonst gilt die Kündigung als angenommen. Habe gehofft, dass dies bei solchen Verträgen auch gilt. Wenn dem nicht so ist, dann habe ich wohl Pech...

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    Antwort von Botox Botox

    Kontrollier die Kündigungsfrist, dann weist dus!

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