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Ablehnung der Aufösung einer Baufinanzierung als Ehepaar / Verkauf von Miteigentumsanteil

Frage von GaToRBN GaToRBN

Wir haben als Ehepaar ein Haus gekauft und jeweils eine Finanzierung über die ING-Diba gemacht. Wir stehen hier beide als Empfänger damit wird auch gegenseitig haften.

Jetzt trennen wir uns und meine Frau möchte Ihren Miteigentumsanteil an mich verkaufen. Da ich Ihren Kredit nicht übernehmen möchte, da ich diesen nicht benötige, wäre es mir am liebsten, dass der Kredit mit einer Vorfälligkeitsentschädigung wegen dem Verkauf des Anteils aufgelöst wird.

Die ING-Diba verweigert das allerdings mit der Begründung, dass nur ein Anteil von eine Darlehnesnehmen auf den Anderen erfolgt und bietet nur eine Schuldhaftungsentlassung gegen horende Gebühren an.

Dazu die folgenden Fragen: 1. Weiss jemand ob das rechtlich zuässig ist. Aus meiner Sicht findet ja ein echter Verkauf eines Anteils über einen Notar statt.

  1. Welche Risiken bestehen, wenn man die Schuldhaftungsentlassung beim Verkauf des Anteils nicht durchführt? Falls ich pleite gehe und den Kredit nicht bezahlte, würde die Bank meine Frau belasten (sehr unwahrscheinlich da Restsumme des Kredites bei ca. 20 % des Hauses liegt). Gibt es sonst noch Nachteile oder Probleme die auf meiner Seite entstehen können.

  2. Wie würde der Verkauf beim Notar in dem Fall stattfinden. Die Grundschuld bleibt gegen uns Beide bestehen - aber Ihr Anteil wird aus dem Grundbuch gelöscht?

  3. Wer kann für solche Probleme noch eine fachkundige Beratung anbieten? Ist der Notar beim Verkauf der richtige Ansprechpartner? Geld bekommt er ja sowieso beim Verkauf.

Über fachkundige Antworten würde ich mich freuen. Ist ein komplexes Thema.

Danke!

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Antworten (1)

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    Antwort von gruuscht gruuscht

    Hallo. Grundsätzlich ist das so: Wenn ihr als gemeinsame Grundstückseigentümer auch gemeinsame Schuldner des Kredites seid, dann ist eine Schuldhaftentlassung erforderlich. Da hat die Bank Recht. Diese Sch. kann notariell oder auch privatschriftlich erfolgen. Sollte auf Grund der Sch. jedoch auch das Eigentum im Grundbuch auf den verbleibenden Schuldner umgeschrieben werden, ist eine notarielle Erklärung erforderlich. Der Kreditgeber muß dieser Sch. zustimmen, da er prüfen muß, ob der verbleibende Schuldner in der Lage ist, den Restkredit allein zu tilgen. Wenn die Bank dann zustimmt, dann kann man eine Schuldhaftentlassung vereinbaren. Solange beide Schuldner im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, solange haften auch beide Eigentümer, es sei denn, die Bank stimmt im Ausnahmefall einer privatschriftlichen Schuldentlassung zu, was isch aber nicht annehme. Die Grundschuld bleibt grundsätzlich solange im Grundbuch eingetragen, bis der Kredit zurückgezahlt wurde. Wenn ein Miteigentümer aus der Schuldhaft entlassen wird und sies auch im Grundbuch so eingetragen, dann gilt die Grundschuld nur gegen den verbleibenden Eigentümer. Grundsätzlich ist zu sagen, daß der Notar immer eingebunden werden muß, sobald im Grundbuch etwas verändert wird / verändert werden soll. Grundsätzlich: Was die Bank zur Schuldhaftentlassung anbietet, ist so in Ordnung, da ja keine Verkauf im originären Sinne stattfindet sondern ein Schuldübergang. Falls beide noch Eigentümer im Grundbuch sind und einer von Euch geht pleite, haftet der andere für die Schulden den anderen mit. Damit habt ihr unterschrieben. Der Gläubiger / die Bank kann sich dann an den Verbleibenden wenden und diesen zur Rückzahlung des Kredites auffordern. Da diese Frage komplex ist, würde ich mich, da ihr ja sowieso auf Grund der Scheidung mit einem Anwalt konferiert seit, dieses Thema dort ansprechen.

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