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Ablehnung der ARGE Nebenkosten für 2005/2006

gefragt von Objekt2007 am 05.01.2008 um 15:36 Uhr

Hallo, habe ein Problem bei dem ich nicht weiter komme. Ich habe eine Nachzahlung von meinem Vermieter erhalten,die Abrechnung bei der Arge eingereicht , bin seit 2006 ALG II Empfängerin. Die Arge bewilligte mir auch die Nachzahlung und lehnte sie dann auch nach 3 Tagen wieder ab. Der Grund dafür war das ich in dem o.g. Zeitraum Wohngeld bezogen habe. Nun habe ich bei der Wohngeldstelle nachgefragt und die sagten mir das sie nicht dafür zuständig wären und der Ablehnungsbescheid der ARGE nicht rechtens ist. Kann mir jemand helfen? Ich habe auch schon Widerspruch bei der ARGE eingereicht.


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Reply


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 5. Januar 2008 16:00
0x
Thumb_up

Soweit ich weiß, sind die Ämter für Nachzahlungen zuständig, die während des Zeitraums Leistungen gezahlt haben.

Und da kann es sein, dass deine Nachzahlung aufgeteilt werden muss in den Zeitraum, in dem du Arbeitslosengeld 1 (Wohngeldstelle) und Arbeitslosengeld 2 (ARGE) bezogen hast.

Ob diese Ämter dazu rechnerisch in der Lage sind oder du eine differenzierte Nachforderung deines Vermieters brauchst -(auf solch eine Idee könnten solche Ämter wirklich kommen)-, kann ich nicht sagen.

Auf jeden Fall wird das länger dauern und du solltest versuchen, einen Zahlungsaufschub bei deinem Vermieter zu erreichen, bis sich die Ämter geeinigt haben.




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