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Ablehnung auf übernahme der Betriebskostennachzahlung meiner verstorbeben Mutter

Frage von olliex olliex

Hallo aus Berlin, meine Mutter war Harz 4 Empfängerin und ist am 03.08.08 gestorben. Ich habe ihre Wohnung zum 01.09.08 fristgemäß gekündigt. Die Vermieterin hat mir dann am 08.12.08 eine Nachzahlung der Betriebskosten der Wohnung meiner Mutter von 2007, zugeschickt. Am 15.12.08 habe ich ein Antrag auf Übernahme der Kosten an das Jobcenter meiner Mutter geschickt. Am 22.01.09 habe ich folgende Antwort von dem Jobcenter Treptow-Köpenick bekommen: .........die Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung 2007 für ihre Mutter kann nicht übernommen werden, da zum Zeitpunkt der Fälligkeit keine Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgestzbuch (SGB II) bestand. Ich habe jetzt von meinem Wiederspruchsrecht Gebrauch gemacht. Kann ich mir da Hoffnung machen?? Vielen Dank Oliver

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Antworten (5)

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    Antwort von ralli16 ralli16

    wenn Du die wohnung fristgemäß gekündigt hast,wer hat dann die laufende Miete für das 1/4 Jahr gezahlt? Wenn Deine Mutter Hartz4 bezogen hat,dann muss ja eigentlich das Amt das 1/4 weiter die Miete zahlen. Das wär dann Miete und BK. Wenn Deine Mutter schon für das gesammte Jahr 2007 ALG2 bekommen hat,muss die Nachzahlung komplett vom Amt übernommen werden,da Deine Mutter erst 08 verstorben ist.

    Kommentar von olliex olliex

    Hallo, das ist auch meine Einschätzung. Ich glaube aber das pipp60 da total richtig liegt. Leider! Grüsse...Oliver

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Versuche, vom Vermieter eine Abrechnung zum 02. 08. zu bekommen. Bis dahin war ja Deine Mutti im Leistungsbezug. Erkläre dem Vermieter das Problem, vielleicht macht er da mit. Ansonsten ist das Job-Center im Recht. Leider!

    Kommentar von olliex olliex

    Hallo, kann ich denn jetzt, gesetzt den Fall die Vermieterin datiert die Abrechnung zurück, die selben Unterlagen nochmal an das Job Center einreichen? Ich hätte ein komisches Gefühl dabei. Es geht aber um 380 Euro. Danke und Gruß aus Berlin. Oliver

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    Antwort von Kosi1 Kosi1

    soweit ich weiss, kann der vermieter diese forderung für das vorletzte jahr nicht stellen, bzw du kannst die nachzahlung verweigern.

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    Antwort von mecanoqueen mecanoqueen

    Hatte deine Mutter denn in 2007 keine Leistungen (sprich Hartz IV) bezogen?

    Kommentar von olliex olliex

    Hallo...ja schon seit Jahren...Arbeitsamt Sozialamt...Jobcenter, ohne Unterbrechung. Grüsse

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    Antwort von Kristall08 Kristall08

    Ja, natürlich. Hätte Deine Mutter noch gelebt, hätte die ARGE das auch zahlen müssen. Und die Vermieterin war ja wirklich schnell mit der Abrechnung.

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