Mein Rechtsanwalt hat einen Vergleich mit Person A. erreicht. Demnach hätte ich eine Zahlung erhalten sollen. Es kam jedoch nichts, so dass der Rechtsanwalt eine Zwangsvollstreckung beantragt hat. Seither: Nix! Kein Geld, keine Nachricht. Was gibt es da noch für Möglichkeiten? Kann ich einsehen, was der Gerichtsvollzieher alles unternommen hat??

Wenn Du schon anwaltlich betreut wirst, solltest Du ihn nach der Vorgehensweise fragen. Die Tätigkeit des GV ist auf jeden Fall nachvollziehbar. Auch hierzu weiß Dein Anwalt mehr. Solltest nur mit dem RA absprechen, ob überhaupt Masse beim Gegner vorhanden ist, sonst bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Die Gerichtsvollzieher sind so überlastet, dass die Erledigung eines Auftrags auch mal 4 Monate oder länger dauern kann. Zahlt der Schldner nicht und erscheint er auch nichtzur Abgabe der eidesstatlichen Versicherung muss ein Haftbefehl beantragt werden und der GVZ muss dann noch die Verhaftung zur Abnahme der eV durchführen. Das alles kostet Zeit und nicht jeder einzelne Schritt wird vom GVZ berichtet. Frag am besten bei Deinem Rechtsanwalt nach, es muss jedoch nicht an zögerlicher Behandlung Deines Falls liegen, wenn noch kein Ergebnis vorliegt.
Es ist tatsächlich so, dass die Zwangsvollstreckung sich ein paar Monate hinziehen kann. Du kannst den Gerichtsvollzieher auch einfach anrufen, wenn du die Nummer hast, normalerweise wird er nur deinem Anwalt Auskunft gegen, versuchen kannst du es aber. Der Anwalt muss aber auch wissen, wie der Stand des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist, es wäre einfacher, ihn erst einmal anzurufen.
Du musst tatsächlich wohl noch was warten. Gerade am Ende jeden Jahres laufen viele Fristen ab, so dass schnell noch Mahnbescheidsanträge gestellt werden und oft auch noch schnell der Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung von Forderungen beauftragt wird. Ich würde an Deiner Stelle Deinen RA bitten, eine telefonische oder schriftliche Sachstandsanfrage an den Gerichtsvollzieher zu stellen. Jedoch kann es sein, dass selbst diese auf sich warten lässt. Es kommt auch vor, dass die Gerichtsvollzieher in einem Rundschreiben an die Gläubiger darum bitten, von Sachstandsanfragen wegen der zu hohen Arbeitsbelastung Abstand zu nehmen. Sicherlich ist es nicht schön, lange auf eine Forderung zu warten. Jedoch hast Du zumindest einen Titel erwirkt, der 30 Jahre vollstreckbar ist.

Das ist der Job des Anwalts. Die Gerichtsvollzieher haben massig zu tun - und erreichen oft die Schuldner nicht. Da hilft nur Geduld...