gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Ablauf Zwangsvollstreckung und eigene Möglichkeiten????

gefragt von Peter4711Peter4711 am 31.12.2007 um 11:07 Uhr

Mein Rechtsanwalt hat einen Vergleich mit Person A. erreicht. Demnach hätte ich eine Zahlung erhalten sollen. Es kam jedoch nichts, so dass der Rechtsanwalt eine Zwangsvollstreckung beantragt hat. Seither: Nix! Kein Geld, keine Nachricht. Was gibt es da noch für Möglichkeiten? Kann ich einsehen, was der Gerichtsvollzieher alles unternommen hat??


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 31. Dezember 2007 11:11
2x
Thumb_up

Wenn Du schon anwaltlich betreut wirst, solltest Du ihn nach der Vorgehensweise fragen. Die Tätigkeit des GV ist auf jeden Fall nachvollziehbar. Auch hierzu weiß Dein Anwalt mehr. Solltest nur mit dem RA absprechen, ob überhaupt Masse beim Gegner vorhanden ist, sonst bleibst Du auf den Kosten sitzen.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 31. Dezember 2007 11:18
1x
Thumb_up

Die Gerichtsvollzieher sind so überlastet, dass die Erledigung eines Auftrags auch mal 4 Monate oder länger dauern kann. Zahlt der Schldner nicht und erscheint er auch nichtzur Abgabe der eidesstatlichen Versicherung muss ein Haftbefehl beantragt werden und der GVZ muss dann noch die Verhaftung zur Abnahme der eV durchführen. Das alles kostet Zeit und nicht jeder einzelne Schritt wird vom GVZ berichtet. Frag am besten bei Deinem Rechtsanwalt nach, es muss jedoch nicht an zögerlicher Behandlung Deines Falls liegen, wenn noch kein Ergebnis vorliegt.


anonym
beantwortet von clairedeluxe am 31. Dezember 2007 13:08
1x
Thumb_up

Es ist tatsächlich so, dass die Zwangsvollstreckung sich ein paar Monate hinziehen kann. Du kannst den Gerichtsvollzieher auch einfach anrufen, wenn du die Nummer hast, normalerweise wird er nur deinem Anwalt Auskunft gegen, versuchen kannst du es aber. Der Anwalt muss aber auch wissen, wie der Stand des Zwangsvollstreckungsverfahrens ist, es wäre einfacher, ihn erst einmal anzurufen.


summertime81
beantwortet von summertime81 am 2. Januar 2008 10:08
1x
Thumb_up

Du musst tatsächlich wohl noch was warten. Gerade am Ende jeden Jahres laufen viele Fristen ab, so dass schnell noch Mahnbescheidsanträge gestellt werden und oft auch noch schnell der Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung von Forderungen beauftragt wird. Ich würde an Deiner Stelle Deinen RA bitten, eine telefonische oder schriftliche Sachstandsanfrage an den Gerichtsvollzieher zu stellen. Jedoch kann es sein, dass selbst diese auf sich warten lässt. Es kommt auch vor, dass die Gerichtsvollzieher in einem Rundschreiben an die Gläubiger darum bitten, von Sachstandsanfragen wegen der zu hohen Arbeitsbelastung Abstand zu nehmen. Sicherlich ist es nicht schön, lange auf eine Forderung zu warten. Jedoch hast Du zumindest einen Titel erwirkt, der 30 Jahre vollstreckbar ist.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 31. Dezember 2007 12:22
0x
Thumb_up

Das ist der Job des Anwalts. Die Gerichtsvollzieher haben massig zu tun - und erreichen oft die Schuldner nicht. Da hilft nur Geduld...





Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.