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Ablauf nach Tod eines Verwandten

Frage von michaelm77 michaelm77

Hallo,

wie ist der Ablauf wenn die Großmutter stirbt und es kein Testament gibt. Mal angenommen es gibt eine Tochter mit Ehegatten und drei Enkelkinder mit Partner. Gibt es hier ein automatische Verfahren? Wird man nach dem Tod angeschrieben zur Verkündung der Erbfolge? In der Regel übernimmt doch ein Notar die Abwicklung. Ich selbst will kein Anspruch erheben. Es interessiert mich nur, ob es machbar ist die Erbschaft an allen anderen Erben vorbei zu zaubern. Grüße Michael

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Antworten (4)

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    Antwort von Urbanessa Urbanessa

    Wenn es kein Testament gibt und auch keinen Erbvertrag, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Wie die geregelt ist, erklärt Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge

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    Antwort von Lea2006 Lea2006

    Wenn es nur diese einzige Tochter gibt und es auch keine weiteren Kinder, die Nachkommen haben, gegeben hat, ist die Tochter Alleinerbin.
    Die Erbin kann bei Gericht einen Erbschein beantragen.

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    Antwort von majosandra majosandra

    Man wird vom Gericht angeschrieben und muß sich dann melden, ob man das Erbe antritt oder ausschlägt.

    (Ich vermute, daß der Notar nur ins Spiel kommt, wenn ein Testament gemacht wurde.)

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    Antwort von Kapstadt Kapstadt

    Hallo ! Wenn es kein Testament gibt, dann erbt automatisch die Tochter als Kind und nächste Verwandte.

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