Vor geraumer Zeit war ich Zeuge eines Verkehrsunfalls.Mangels irgendwelcher Erfahrung in solchen Sachen hab ich hier mal die Frage gestellt,was denn andere in diesem Fall machen würden.Und habe schlußendlich meine Aussage gemacht.Wie nicht anders zu erwarten,kam jetzt eine Ladung zu einer Verhandlung am Landesgericht.Nun meine Frage:man kennt ja alle möglichen Soap´s und Serien,welche im Gerichtssaal spielen(besonders der Sender mit dem Ball).Ist das wirklich so,daß die Anwälte einen/sich gegenseitig anblaffen? Und gezielt mit Suggestivfragen oder Spekulationen versuchen,den/die Zeugen zu verunsichern?Ich habe meiner Aussage nämlich nichts hinzu zu fügen und verstehe nicht ganz,was ich da eigentlich soll(hin muß ich,weiß ich).Hat da mal der eine oder andere einen Rat oder Erfahrung,wie das da so abläuft?
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Stan82Stan82
Die Verteidigung, Staatsanwaltschaft oder auch der Richter werden u.U. das, was sie an Vernehmungslehre aus der Ausbildung mitgenommen haben, an dir ausprobieren, teilweise auch um die Belastbarkeit und Konsistenz deiner Aussage zu testen. In welcher Form das geschieht, entscheidet der individuelle Stil der Beteiligten. Meistens bleibt es jedoch human, nur wenige Verteidiger oder Staatsanwälte fahren Konfrontationskurs, erst recht nicht ohne handfesten Grund. Du hast also nichts zu befürchten.
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1Antwort von
fastlinkfastlink
Zunächst gehen mal alle rein, jeder "sucht sich einen Platz".
Der Anklagevertreter weiß wo er sitzt, der Angeklagte sitzt gemeinhin gegenüber des Fensters "auf dass das Licht der Wahrheit diesen erhelle.... (so stet es zumindest in der Gerichtsverfassung aus dem Jahr 18hundertirgendwas noch drin), die Zeugen nehmen im Bereich der Zuschauer, erste Reihe, Platz.
Zu Beginn einer Verhandlung steht man auf, wenn der Richter den Raum betritt, als Respektsbezeugung, nicht vor seiner Person sondern vor seiner Funktion.
Dann, wenn der sich hinsetzt, setzt man sich auch hin, wonach der der die Anwesenheitsliste durchgeht, schaut, ob alle da sind, Zeugen, Angeklagter, etc.
Dann werden die Zeugen (auch Du) gebeten, den Gerichtssaal zu verlassen und es beginnt die Verhandlung.
Zunächst klärt man mal die Frage, worum geht es eigentlich, dann tritt der Anklagevertreter auf und bringt vor, was der dem Angeklagten zu Last legt.
Dann hat der Angeklagte das Recht, sich zu äußern, vielleicht gibt der ja schon alles zu.
Dann werden je nach Verhanlungsverlauf die Zeugen einzeln herein gebeten.
Diese werden nochmals nach ihren Personalien gefragt und vor allem, ob sie verwand oder verschwägert mit dem Angaklagten sind.
Darauf folgt die Zeugenbelehrung, dass man die Wahrheit sagen muß, nichts verschweigen darf, da man sonst bestraft wird, dass man auf Aufforderung einen Eid auf seine Aussage schwören muß (und was dann zumeist nicht gesagt wird, dass dann nach dem Eid ein Jahr Knast winkt, hätte man nicht die Wahrheit gesagt).
Da man inmitten aller Platz nimmt, wirkt das ein bischen einschüchternd und so als ob man in der falschen Kirche gelandet ist.
Und dann wird der Richter den Zeugen auffordern, zunächst mal zu erzählen.
Dann werden Fragen gestellt, vom Anklagevertreter, vom Angeklagten bzw. dessen Anwalt, von der Nebenklage oder aber vom Gericht selbst.
Alle Fragen sind in Richtung des Richters zu beantworten, also der Ankläger stellt eine Frage, die Antwort erfolgt in Richtung Gericht.
Hierzu ist anzumerken, dass man als Zeuge strengen benimmregeln unterworfen ist, der Ankläger oder aber der Angeklagte und sein vertreter sind das aber nicht. Das bedeutet, auch wenn die ausfällig werden, hat man sich weiterhin zu benehmen. Streitgespräche oder bemerkungen besonderer Art untereinender sind nicht erwünscht, sind vom Zeugen zu unterlassen.
Der Zeuge hat alle Fragen nach bestem Wissen udn gewissen faktisch zu beantworten, egal welche. Wenn eine Frage unzulässig ist oder nichts zur Sache tut, hat das nicht der Zeuge, sondern der Richter anzumerken.
Also z.B. ein absolutes Extrembeispiel: "Wann hatten Sie das letzte Mal mit ihrer Frau was intimes?", dann ist nicht erwünscht, "das geht Dich einen feuchten Furz an Du Pfeife, was erlaubst Du vollgesoffenes Hasenhirn Dir eigentlich????" (zumindest käme mir das in den Sinn, dem das in seine Gehörgänge zu stülpen), sondern: "gestern zwischen 18 und 22 Uhr 4 Mal" - und das auch noch in neutralem, wenn nicht gar freundlichen Ton (wenn dem so gewesen ist....), solange der Richter dem nicht Einhalt gebietet.
Solch eine Frage kommt zwar gemeinhin nicht vor, ist aber schon vorgekommen.
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Vor Gericht zählt der Zeugenbeweis zumeist mehr als der Sachbeweis.
Demnach versucht ein guter Anwalt, die Glaubwürdigkeit einer Aussage zu erschüttern, indem er die Glaubwürdigkeit des Zeugen untergräbt.
Das wird gemeinhin mit Suggestivfragen gemacht, in dem man zu einzelnen Aspekten Fragen stellt, welche geeigent sind, dass sich der Zeuge in Widersprüche verwickelt, was die Glaubwürdigkeit in den Keller bringt und die Aussage zunichte macht.
Darum ist es sehr wichtig, dass man bei der absoluten Wahrheit bleibt, nichts hinzufügt, nichts weglässt und vor allem sich nur auf die Tatsachen stützt, keinerlei eigene Wertungen oder Herleitungsversuche bringt.
Nach einer Weile ist man dann fertig, der Richter fragt nach, ob noch Fragen sind, wenn keine sind, wird man entlassen.
Zuvor jedoch wird gefragt, ob auf eine Vereidigung verzichtet wird, zumeist ist dem so. Ist dem nicht so, dann stehen alle auf, man hebt die Rechte Hand und schört: "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit gesagt habe, die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit, so wahr mir Gott helfe!"
Hat man zuvor was falsches gesagt, winkten ab jetzt ein Jahr Gefängnis.
(Und der unglaubwürdige Zeuge steht bereits mit einem Bein drin.... und wenn er noch so die Wahrheit gesagt hat)
Dann wird man zum Richter gebeten, welcher die Entlasszeit auf die Ladung schreibt, mit der man dann bei der Kostenstelle seine Kosten geltend machen kann.
Dann kann man den Saal verlassen oder aber auch im Zuschauerraum Platz nehmen und das weitere geschehen beobachten.
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Ein paar kleine Tips:
Bringe keine eigenen Einschätzungen, auch dann möglichst nicht, wenn Du danach gefragt wirst. Gefragt wird man sowas gerne vom Verteidiger, wiederhole die Fakten.
Wenn Du was nicht mehr weißt, dann sag es. versuche nicht, durch Wissen zu glänzen sondern sag nur, was Du noch sicher weißt, was Du gesehen hast. Wenn Du es gehöhrt hast, sag dazu, von wem.
Beantworte die Fragen, wie sie kommen, freundlich und höflich, erwecke den Eindruck, dass Du Dir Zeit nimmst, nicht in Hektik verfällst oder Du eigentlich lieber schnell raus willst.
Wenn der Dir eine Frage stellt, welche Deiner Meinung nach nicht zum Thema gehört, beantworte sie dennoch gewissenhaft richtig und so genau als möglich.
Und wenn Du was nicht mehr weißt, es aber z.B. bei der Polizei zuvor beantwortet hast, dann sage: "Ich habe das nicht mehr plastisch vor Augen". Gegen diese Antwort ist ein Verteidiger zumeist völlig machtlos.
Wenn man Dich dann befragt, warum Du bei der Polizei das beantwortet hast und hier weißt Du es nicht mehr, dann sag, dass das dann damals wohl seine Richtigkeit gehabt haben mag, was Du gesagt hast, du es jetzt aber - und jetzt kommts wieder - nicht mehr plastisch vor Augen hast.
Scheue Dich nicht davor, auch was nicht zu wissen. Das ist kein Wissenstest, zu gewinnen gibts auch nichts.
Vermeide unter allen Umständen Herleitungen, eigene Impressionen oder Interpretationen, denn das ist genau der Hebel, den ein Verteidiger braucht. Stütze Dich unter allen Umständen und nur auf das, was Du zum Zeitpunkt der Verhandlung auch noch sicher sagen kannst, du es noch plastisch vor Augen hast.
Dann kann wenig bis nichts schief gehen, bis auf das blöde Gefühl, das Du haben wirst im Saal, aber das geht weg.
Viel Glück.
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0Antwort von
katsixkatsix
es ommen als erstes alle zeigen rein nd werden belehrt die earheit zu sagen und dann müssen alle zeugen den raum wieder verlassen. dann wird die klageschrift in abwesenheit der zeugen verlesen, als erstes werden opfer und beklagter befragt, wenn dann noch bedarf ist werden die zeugen der reihe nach befragt,nach der befragung nimmt man im gerichtssaal platzt und wartet bis zum ende, wenn du noch einen schein für den verdienstausfall brauchst gibt es den auch noch nach der verhandlung. das sind eigentlich sehr sachliche und direkte fragen,wenn man sich nicht in widersprüche verwickelt dann wird auch nicht lange nachgebohrt.das hat alles nichts mit soaps zu tun
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Noch eine kleine Anmerkung.
Gemeinhin ist dem nicht so, dass die sich gegenseitig anblaffen, das ist Show im Fernsehen, aber es kann durchaus vorkommen.
Und in den meisten Fällen macht man seine Aussage, zwei oder drei Fragen und fertig.
Aber wenn dem bei Dir nicht so ist, bleib ausschließlich bei dem, was Du noch weißt. Weißt Du es nicht mehr, auch wenn Du es bei der Polizei noch wusstest, kein Problem. Gib lieber Nichtwissen zu als irgendwas herzuleiten, das ist keine mündliche Prüfung, in der man möglichst alles wissen oder zumindest den Anschein erwecken muß, alles zu wissen.
In den allermeisten Fällen ist eine Gerichtsverhandlung halb so schlimm, wie es sich anhört und vor allem anfühlt.