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ablauf beim arbeitsgericht (güteverfahren)

Frage von itq80 itq80

weiss jemand wie es bei einem Güteverfahren abläuft? habe jetzt ein Schreiben vom AG bekommen das ich ein Güteverfahren hab, ist nicht gleich ein Prozess oder?

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Antworten (6)

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    Antwort von hopfenfan hopfenfan

    das musst du im gefühl haben,ob du fliegst oder nicht.kein betriebsrat ? wenn du fliegst, maximale forderungen --abfindung für den verlust des arbeitsplatzes--! richtwert in einem prozess ein halbes brutto =netto pro arbeitsjahr .also höher rangehen !viel erfolg

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    Antwort von irresistable irresistable

    Um ein Arbeitsgerichtsverfahren einzuleiten, muss zunächst eine Klage erhoben werden. Diese wird dem Beklagten meistens mit einer Terminsladung zu einer Güteverhandlung zugestellt. In diesem Termin wird vor dem Kammervorsitzenden alleine versucht, sich gütlich zu einigen. Scheitert dies, wird Kammertermin bestimmt, an dem noch zwei ehrenamtliche Richter (je 1 Arbeitgeber und Arbeitnehmer) teilnehmen. Erst dann werden die Klageanträge gestellt. Ein Prozess ist jedoch bereits bei der Güteverhandlung im Gange.

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Es soll eine Einigung unter den Parteien erzielt werden ! Scheitert die Güteverhandlung kann Klage geboten sein !

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    Antwort von chris678 chris678

    weswegen bist du denn geladen? Schiss haben brauchst du nur, wenn du was falsch gemacht hast ;)

    Gütetermin ist im Prinzip eine Vorstufe des Verfahrens. Dort wird der Streit auf das wesentliche reduziert und der Richter wird versuchen die Sache schonmal außergerichtlich zu klären. Viel Erfolg dabei.

    Kommentar von itq80 itq80

    vielen lieben dank chris678! ich habe nichts verbrochen im gegenteil bin dort hin um kündigungsschutzklage zu beantragen weil ich grundlos gekündigt wurde und mir die kündigung per einwurf in meinem Briefkasten rein geschmissen wurde!am 31. um 23 uhr nachts laut denen aber ich habe ihn erst am 3. nov bemerkt da der 1.nov nen feiertag war und ich nicht schaue ob ich post bekommen habe!

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    Antwort von heimaterde heimaterde

    Es geht da nur noch um die Einigung und um die Abfindung.

    Kommentar von itq80 itq80

    achso das heisst das ich gar nicht zum prozess komme oder wie?

    Kommentar von sunpoint sunpointsunpoint

    Das ist nicht richtig.....

    Kommentar von itq80 itq80

    danke sunpoint bion echt im moment hilflos und hab ehrlich gesagt auch bissl schiss .(

    Kommentar von heimaterde heimaterdeheimaterde

    Warum nicht? Es steht doch Gütetermin. Bei Nichteinigung wird ein Termin vor der Kammer festgelegt.

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    Antwort von sunpoint sunpoint

    Ist kein wirklicher Prozess... Du sollst Dich "gütlich" einigen. Es wird eine Einigung zwischen beiden Parteien angestrebt.

    Kommentar von itq80 itq80

    wenn man sich nicht einigen kann, kommt es zum prozess oder?wird das dann sofort entschieden? vielen dank

    Kommentar von sunpoint sunpointsunpoint

    Es kann sofort zu einer Verhandlung kommen...oder zu einem späterem Zeitpunkt.
    Hier kannst Du alles nachlesen:
    http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gesetze_ArbGG_p54.html

    Kommentar von heimaterde heimaterdeheimaterde

    Der Richter redet so lange, bis es zur Einigung kommt. Man hört beim Richter schon heraus, ob es sich lohnt, weiterzumachen.

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