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Ablauf: Anzeige bei der Polizei wg. Betrug

gefragt von tomtom83 am 28.04.2009 um 14:15 Uhr

Hallo !

Wenn man bei der Polizei als Unternehmer eine Privatperson wegen Betrug anzeigen möchte, wie genau läuft dies ab. Welche Unterlagen usw. muss man mitnehmen. Möchte da nicht so unvorbereitet auftauchen.

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Polizei x 1.963 Anzeige x 729 Unterlagen x 63

donfuego
beantwortet von donfuego am 29. April 2009 07:25
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Polizei ist der falsche Weg. Du musst zuerst einmal die gesetzlich vorgeschriebenen schriftlichen Mahnungen verschicken. Informier Dich also zuerst übers Mahnwesen (googeln). Am besten alles per Einschreiben & mit Rückantwortschein. Hast Dus noch nicht ordentlich gemacht, musst Du halt nochmal starten. Ist dieser Prozess für Dich unbefriedigend verlaufen ( Kunde hat alle Mahnungen ignoriert), holst Du Dir in einem gut sortierten Schreibwarengeschäft das Formular für einen gerichtlichen Mahnbescheid, füllst ihn aus und gehst damit zur Infostelle Deines zuständigen Amtsgerichts. Das Ding ist eine ganz normale Mahnung, nur dass sie vom Amtsgericht kommt. Ignoriert er die auch, kannst Du einklagen. Das geht dann relativ easy. Viel Erfolg!


antworter55
beantwortet von antworter55 am 28. April 2009 14:27
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Nehme an, Sie haben die Ware schon zurückgefordert ? Wenn Konto nicht gedeckt ist es eine Rücklastschrift, fälle da nicht Standard Mahnverfahren an ? Wenn er kein Geld hat, kann man ihm auch beim bewiesenen Betrug nicht in Tasche greifen und es wird glaube ich schwer, nachzuweisen, dass es wirklich vorsätzlich war. Dann bleiben Sie auch noch auf den Kosten sitzen. (Schlechtem Geld kein Gutes nachwerfen).

Kommentar von tomtom83 am 28. April 2009 14:31

Ist natürlich ein Argument. Aber ich habe auch kosten. Stornogebühren etc. Geld steht mir zu. Er könnte es ja wieder machen mit einem anderen Namen. Daher will ich reagieren.

Kommentar von Drachentoeter am 6. Mai 2009 12:22

Solche Prinzipienreiterrei führt fast immer zu Frust. Du zeigst ihn an, bei nicht genügendem Anfangsverdacht bekommst du nach ein paar Wochen ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, das das Verfahren eingestellt wird wegen mangeldem öffentlichen Interesse oder mangelndem Tatverdach und du mögest doch bitte Zivilrechtlich vor gehen. Da würde ich doch gleich eine gerichtlichen Mahnbescheid schicken und die Anzeige wenn überhaupt nebenher laufen lassen.


magura99
beantwortet von magura99 am 30. April 2009 16:54
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Aufgrund der gemachten Angaben besteht allerdings ein Anfangsverdacht des Betruges. Du must auch voher kein Mahnverfahren einleiten. Das ist eine andere Baustelle. Das ist Zivilrecht und die Anzeige wegen Betruges ist Strafrecht. Diese beiden Verfahren kannst du nebeneinander parallel laufen lassen. Du gehst zu Polizei und nimmst die folgenden Unterlagen mit: Die Bestellung/ Bestellbestätigung, Versandunterlagen (Post-ID) etc., jede eMail die du dem Käufer geschickt hast, eventuelle Notizen über Datum/ Uhrzeit wann du eventuell versucht hast telefonischen Kontakt mit dem Käufer aufzunehmen, Personalien des Käufers, deinen Personalausweis. Du must/ kannst in erster Linie nicht beweisen das der Kunde in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Das ist Ermittlungsarbeit der Polizei (Vernehmung etc.). Die Kosten die dir entstanden sind, kannst/ musst du auf zivilrechtlichen Wege einklagen.

Kommentar von Drachentoeter am 6. Mai 2009 12:16

Dann muss immer noch ein Staatsanwalt der Meinung sein das hier ein Betrug vorliegt, ansonsten verweist der dich auf den Zivilrechtlichen Weg. Wenn das mit der Betrugsanzeige so einfach wäre dann würden das viel mehr Kaufleute bei offenen Rechnungen machen. Es wäre übrigens ein Eingehungsbetrug. http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug


mmausmoelln
beantwortet von mmausmoelln am 28. April 2009 14:20
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  1. sicher sein, dass der Betrugsvorwurf gerechtfertigt ist
  2. persönlich zur Polizei gehen (Personalausweis)
  3. evtl. Beweise mitnehmen
    oder gleich einen Anwalt beauftragen, die Kosten kannst Du wieder einklagen, und Deine Zeit wird doch wohl zu wertvoll sein, um sie bei Gericht abzusitzen, oder?
Kommentar von tomtom83 am 28. April 2009 14:21

Ja klar. Aber nachher ist die Person Zahlungsunfähig und ich bleibe auf den kosten sitzen. Will eigentlich nur mein Geld.

Kommentar von Drachentoeter am 6. Mai 2009 12:18

Ein gerichtliche Mahnbescheid ist hier das Mittel der Wahl, bei einer Betrugsanzeige bekommst du selbst wenn dein Schuldner verdonnert wird nicht automatisch dein Geld, da musst du dann wieder den Zivilrechtlichen weg beschreiten.


Teddyle
beantwortet von Teddyle am 28. April 2009 14:18
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Ich würde alles mitnehmen, was wichtig erscheint.


gamasche
beantwortet von gamasche am 28. April 2009 14:17
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Als Unternehmer bist Du ja in Namen des Unternehmens dort. Entweder Du bist der Inhaber, Geschäftsführer, oder mit entsprechender Vollmacht ausgestattet. Alles mitnehmen, was den Betrug beweisen kann.

Kommentar von tomtom83 am 28. April 2009 14:18

Ich bin Inhaber. Will nur auf Nr. sicher gehen, damit es nicht "peinlich" wird.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 28. April 2009 14:16
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Liegt denn ein betrug im Sinne von § 263 StGB überhaupt vor? Etwas mehr Einzelheiten wären gut.

Kommentar von tomtom83 am 28. April 2009 14:18

Ja. Person hat etwas gekauft und Ware gleich erhalten ( Internet Portal ). Als Bezahlmethode wurde Lastschrift angegeben. Konto war jedoch nicht gedeckt ( 99,99 EUR ). Ich habe diese kontaktiert und nach einem Monat keine Antwort oder Überweisung erhalten. Laut Beratung ist dies laut §263 Absatz 1 Betrug

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 28. April 2009 14:20

Nicht soo einfach. Es müsste bewiesen werden, dass der Kunde in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Nicht vorhatte, zu bezahlen.

Kommentar von tomtom83 am 28. April 2009 14:23

Er hat ja nicht auf meine Mails/Briefe geantwortet. Alles ignoriert. Dienstleistung in Anspruch genommen. Nach 2 Monate keine Reaktion. Er will nicht zahlen

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 28. April 2009 14:26

Das ist genau das, was bewiesen werden muss. Er kann argumentieren, dass er die Absicht zu zahlen hatte, aber nicht in der Lage ist... Und... Zahlungsaufforderungen zu ignorieren, diesen Sport betreiben viele.

Kommentar von tomtom83 am 28. April 2009 14:28

Ja klar, dann freue ich mich jedes auf die Antwort, wenn man wissen will: Wieso er sich nicht mal gemeldet hat. Er hätte ja schreiben können, Ratenzahlung. Alles kein Thema. Aber einfach nichts. Nicht mit mir

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 28. April 2009 14:32

Ich verstehe ja Deine Aufregung. Aber was kannst Du erreichen? Das einzige, wenn auf Grund Deiner Beweise überhaupt Ermittlungen eingeleitet werden, dass der Kunde dann, um dem Betrugsverdacht zu entgehen, zahlt. Aber dafür muss eben für die Polizei der Anfangsverdacht eines Betruges ersichtlich sein. Auf Grund der Beweislage entscheidet dann ein Staatsanwalt, ob ein Ermittlungsverfahren überhaupt eingeleitet wird. Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Kommentar von tomtom83 am 28. April 2009 14:40

Danke. Ich möchte hauptsächlich nicht, dass sich rumspricht ich würde nicht reagieren. Aber danke für diese kleine Unterhaltung

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 28. April 2009 14:44

;-)


LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 28. April 2009 14:15
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den perso musste mitnehmen, sonst nichts !

Kommentar von tomtom83 am 28. April 2009 14:16

Ich habe aber auch Unterlagen, die diese Straftat beweisen. Muss ich die da abgeben, aber kommt dann noch Post oder müßen die wo anders hin ?

Kommentar von Dc847bd73cef48b18202dfe0063535fasmallLaurenzDO am 28. April 2009 14:17

ja sicher, die sind hilfreich !


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