Hallo !
Wenn man bei der Polizei als Unternehmer eine Privatperson wegen Betrug anzeigen möchte, wie genau läuft dies ab. Welche Unterlagen usw. muss man mitnehmen. Möchte da nicht so unvorbereitet auftauchen.

Polizei ist der falsche Weg. Du musst zuerst einmal die gesetzlich vorgeschriebenen schriftlichen Mahnungen verschicken. Informier Dich also zuerst übers Mahnwesen (googeln). Am besten alles per Einschreiben & mit Rückantwortschein. Hast Dus noch nicht ordentlich gemacht, musst Du halt nochmal starten. Ist dieser Prozess für Dich unbefriedigend verlaufen ( Kunde hat alle Mahnungen ignoriert), holst Du Dir in einem gut sortierten Schreibwarengeschäft das Formular für einen gerichtlichen Mahnbescheid, füllst ihn aus und gehst damit zur Infostelle Deines zuständigen Amtsgerichts. Das Ding ist eine ganz normale Mahnung, nur dass sie vom Amtsgericht kommt. Ignoriert er die auch, kannst Du einklagen. Das geht dann relativ easy. Viel Erfolg!

Nehme an, Sie haben die Ware schon zurückgefordert ? Wenn Konto nicht gedeckt ist es eine Rücklastschrift, fälle da nicht Standard Mahnverfahren an ? Wenn er kein Geld hat, kann man ihm auch beim bewiesenen Betrug nicht in Tasche greifen und es wird glaube ich schwer, nachzuweisen, dass es wirklich vorsätzlich war. Dann bleiben Sie auch noch auf den Kosten sitzen. (Schlechtem Geld kein Gutes nachwerfen).
Ist natürlich ein Argument. Aber ich habe auch kosten. Stornogebühren etc. Geld steht mir zu. Er könnte es ja wieder machen mit einem anderen Namen. Daher will ich reagieren.
Solche Prinzipienreiterrei führt fast immer zu Frust. Du zeigst ihn an, bei nicht genügendem Anfangsverdacht bekommst du nach ein paar Wochen ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, das das Verfahren eingestellt wird wegen mangeldem öffentlichen Interesse oder mangelndem Tatverdach und du mögest doch bitte Zivilrechtlich vor gehen. Da würde ich doch gleich eine gerichtlichen Mahnbescheid schicken und die Anzeige wenn überhaupt nebenher laufen lassen.

Aufgrund der gemachten Angaben besteht allerdings ein Anfangsverdacht des Betruges. Du must auch voher kein Mahnverfahren einleiten. Das ist eine andere Baustelle. Das ist Zivilrecht und die Anzeige wegen Betruges ist Strafrecht. Diese beiden Verfahren kannst du nebeneinander parallel laufen lassen. Du gehst zu Polizei und nimmst die folgenden Unterlagen mit: Die Bestellung/ Bestellbestätigung, Versandunterlagen (Post-ID) etc., jede eMail die du dem Käufer geschickt hast, eventuelle Notizen über Datum/ Uhrzeit wann du eventuell versucht hast telefonischen Kontakt mit dem Käufer aufzunehmen, Personalien des Käufers, deinen Personalausweis. Du must/ kannst in erster Linie nicht beweisen das der Kunde in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Das ist Ermittlungsarbeit der Polizei (Vernehmung etc.). Die Kosten die dir entstanden sind, kannst/ musst du auf zivilrechtlichen Wege einklagen.
Dann muss immer noch ein Staatsanwalt der Meinung sein das hier ein Betrug vorliegt, ansonsten verweist der dich auf den Zivilrechtlichen Weg. Wenn das mit der Betrugsanzeige so einfach wäre dann würden das viel mehr Kaufleute bei offenen Rechnungen machen. Es wäre übrigens ein Eingehungsbetrug. http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug

Ja klar. Aber nachher ist die Person Zahlungsunfähig und ich bleibe auf den kosten sitzen. Will eigentlich nur mein Geld.
Ein gerichtliche Mahnbescheid ist hier das Mittel der Wahl, bei einer Betrugsanzeige bekommst du selbst wenn dein Schuldner verdonnert wird nicht automatisch dein Geld, da musst du dann wieder den Zivilrechtlichen weg beschreiten.

Als Unternehmer bist Du ja in Namen des Unternehmens dort. Entweder Du bist der Inhaber, Geschäftsführer, oder mit entsprechender Vollmacht ausgestattet. Alles mitnehmen, was den Betrug beweisen kann.
Ich bin Inhaber. Will nur auf Nr. sicher gehen, damit es nicht "peinlich" wird.

Liegt denn ein betrug im Sinne von § 263 StGB überhaupt vor? Etwas mehr Einzelheiten wären gut.
Ja. Person hat etwas gekauft und Ware gleich erhalten ( Internet Portal ). Als Bezahlmethode wurde Lastschrift angegeben. Konto war jedoch nicht gedeckt ( 99,99 EUR ). Ich habe diese kontaktiert und nach einem Monat keine Antwort oder Überweisung erhalten. Laut Beratung ist dies laut §263 Absatz 1 Betrug
gamasche am 28. April 2009 14:20 Nicht soo einfach. Es müsste bewiesen werden, dass der Kunde in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Nicht vorhatte, zu bezahlen.
Er hat ja nicht auf meine Mails/Briefe geantwortet. Alles ignoriert. Dienstleistung in Anspruch genommen. Nach 2 Monate keine Reaktion. Er will nicht zahlen
gamasche am 28. April 2009 14:26 Das ist genau das, was bewiesen werden muss. Er kann argumentieren, dass er die Absicht zu zahlen hatte, aber nicht in der Lage ist... Und... Zahlungsaufforderungen zu ignorieren, diesen Sport betreiben viele.
Ja klar, dann freue ich mich jedes auf die Antwort, wenn man wissen will: Wieso er sich nicht mal gemeldet hat. Er hätte ja schreiben können, Ratenzahlung. Alles kein Thema. Aber einfach nichts. Nicht mit mir
gamasche am 28. April 2009 14:32 Ich verstehe ja Deine Aufregung. Aber was kannst Du erreichen? Das einzige, wenn auf Grund Deiner Beweise überhaupt Ermittlungen eingeleitet werden, dass der Kunde dann, um dem Betrugsverdacht zu entgehen, zahlt. Aber dafür muss eben für die Polizei der Anfangsverdacht eines Betruges ersichtlich sein. Auf Grund der Beweislage entscheidet dann ein Staatsanwalt, ob ein Ermittlungsverfahren überhaupt eingeleitet wird. Ich wünsche Dir viel Erfolg.