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Abkürzungsweg ohne Zustimmung entfernt

gefragt von Lindenberg am 12.06.2008 um 10:37 Uhr

Es wurde ein Abkürzungsweg ( ein mit Trittsteinen belegtes Beet ) zum Wäscheplatz gemeinsam mit dem Vermieter angelegt und zwei Jahre gemeinsasm so genutzt. Dieser Weg dient als Zugang zur gemeinsam genutzten Wäschespinne und der vom Mieter genutzten Wiese. Nun wurde dieser Weg ohne Zustimmung des Mieters entfernt werden. Ist das rechtens?


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Senselessways
beantwortet von Senselessways am 12. Juni 2008 11:49
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Ich würde sagen ja, es ist rechtens. Wenn der Vermieter das für nötig hält kann er das machen. Schließlich ist die Wohnung auch sein Eigentum, nicht die des mieters.


anonym
beantwortet von Thaddus am 12. Juni 2008 12:06
0x
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Ich denke das es rechtens ist. der vermieter hat wohl das recht in seinem Garten das zu machen was er gerne möchte. Gibt es denn keinen anderen Weg zum Wäscheleine als durch dieses beet. man kann sich da bestimmt irgendwie einigen.



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