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Abkürzungsweg ohne Zustimmung entfernt

Frage von Lindenberg Lindenberg

Es wurde ein Abkürzungsweg ( ein mit Trittsteinen belegtes Beet ) zum Wäscheplatz gemeinsam mit dem Vermieter angelegt und zwei Jahre gemeinsasm so genutzt. Dieser Weg dient als Zugang zur gemeinsam genutzten Wäschespinne und der vom Mieter genutzten Wiese. Nun wurde dieser Weg ohne Zustimmung des Mieters entfernt werden. Ist das rechtens?

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Antworten (2)

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    Antwort von Thaddus Thaddus

    Ich denke das es rechtens ist. der vermieter hat wohl das recht in seinem Garten das zu machen was er gerne möchte. Gibt es denn keinen anderen Weg zum Wäscheleine als durch dieses beet. man kann sich da bestimmt irgendwie einigen.

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    Antwort von Senselessways Senselessways

    Ich würde sagen ja, es ist rechtens. Wenn der Vermieter das für nötig hält kann er das machen. Schließlich ist die Wohnung auch sein Eigentum, nicht die des mieters.

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