Ich mach in diesem Jahr in nds mein Abitur. Meine Frage ist nach welcher Prüfungsverordnung ich dies machen muss. Ich hab das Halbjahr 12.1 noch vom ersten Durchlauf und 12.2 13.1 und 13.2 von diesem muss ic hnach der Prüfungsverordnung 2005 oder nach der von 2007 Abi machen. Meine Schule weiß es selbst nicht so genau aber im Rechner ist das Jahr 2005 eingegeben was mir komisch vorkommt. Gibt es vlt Sonderregelungen für wiederholer?
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Abiturzulassung
Frage von
Torsten121
Antworten (2)
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1Antwort von
Besserwisser1aBesserwisser1a
Eine verbindliche Antwort kann dir da nur deine Schule geben. Und wenn die keine Ahnung hat, soll sich dein zuständiger Oberstufenkoordinator mal ans Telefon schwingen und im Kultusministerium anrufen. Eigentlich traurig, dass man dich in deiner Schule ohne konkrete Antwort stehen lässt. Letztlich kann es DIR doch egal sein, nach welcher Prüfungsordnung sie dich prüfen. Die Frage müsste sicher eher deine Schule stellen.
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0Antwort von
Torsten121 Das Problem liegt ja darin, das ich nach der Abiturverordnung 2005 nicht zugelassen bin und nach der von 2007 schon zugelassen bin. Also stellt sic hdie Frage ob ich die Zulassung kriege oder nicht
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