polyploidie am 22.06.2009 um 14:23 Uhr
Ist das wirklich so geregelt, dass auf dem Abiturzeugnis alle unentschuldigten Fehlstunden von 12.1 bis 13.2 (!!) addiert aufgeführt werden? Kann man irgendwie Einspruch dagegen erheben, dass die aufgeführt werden? Ich find das ungeheuer unfair, da das vorher nie jemand erwähnt hat.. und überhaupt sagt diese Zahl überhaupt nichts aus, da unentschuldigte Fehlstunden auch z.B. durch Versäumnisse der Lehrer auftreten können. Wie sieht die Rechtslage das Ganze? Ich bin dankbar über jede Antwort.

ich kenne kein schulabschlusszeugnis wo fehlstunden aufgeführt werden

also, ich hab in nrw mein abi gemacht und auf meinem zeugnis stehen überhaupt keine fehlstunden..
polyploidie am 22. Juni 2009 14:27 vllt. weil du nie unentschuldigte hattest? also in den letzten 2 jahren. oder doch?
maz82 am 22. Juni 2009 14:29 ähm... ich hab nie ENTSCHULDIGT gefehlt..;) bin aber auch schon volljährig.
bei mir stehen sie aber nun und ich will wissen ob/wie ich rechtlich dagegen vorgehen kann.
dann wende dich an das zuständige schulamt oder einen anwalt