Hallo liebe Community ,
ich würde gern wissen ob ich nach nicht bestandenem Abitur in Nrw noch die Jahrgangstufe 12 besuchen muss .Falls ich nicht bestehen würde , müsste ich natürlich die 13 wiederholen , die aber erst nach den Sommerferien beginnt.Nun frage ich mich ob ich die restlichen Sommerferien bis zu den Sommerferien die 12 besuchen muss , obwohl ich die natürlich nicht wiederholen will. Unsere Oberstufenkoordinatoren wollten/konnten mir keine Auskunft geben und weder in der Schulordung von Nrw noch in der Apo-Gost wurde ich fündig.
Würde mich über euren Input , ob für diese paar Wochen die Schulpflicht greift, freuen. Grüße Lea
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