Hallo,
ich bin 22 Jahre Jahre alt und beginne ab Januar damit in Berlin mein Abitur nachzuholen. Im ersten halben Jahr (Vorkurs) erhalte ich noch kein BAföG sondern nur Kindergeld.
Meine Fragen: Habe ich Anspruch auf Wohngeld? Über wen bin ich Krankenversichert? Gibt es noch andere Mittel die ich beanspruchen kann?
Ich habe vorher 2 Jahre durchgehend gearbeitet und davor 3 Jahre gelernt.
Danke. Sebastian
Diese Antwort ist falsch, wenn ein BAföG-Anspruch besteht ist man vom Wohngeld ausgeschlosssen. Auch mit einer geringfügigen Beschäftigung hat man nicht unbeding einen Wohngeldanspruch, da man seinen Lebensunterhalt und einen Teil der Miete selbst aufbringen muss.
Als ich Bafögempfängerin war und bei meinen Eltern wohnte habe ich Wohngeld bezogen. Allerdings wurde das gesamte Einkommen dabei berücksichtigt und ich zählte auch dazu, als Bafögempfängerin.
Wer BAföG als Bankdarlehen bezieht, kann seit dem 1.1.2009 einen Wohngeldantrag stellen. vgl: http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/wohngeld.php Mein Bafög war auch zur Hälfte Bankdarlehnen.