drei Jahre am Kolleg gebüffelt und nun doch wegen eines Faches keine Zulassung zu den Abiturprüfungen erhalten. Wer kennt sich aus und weiß, wie es sich da verhält in Bezug auf das Ende der Ausbildung, auf ein eventuelles Wiederholungsjahr und die Weiterzahlung von BaFöG und Kindergeld?
Antworten (3)
-
1Antwort von
FernstudiFernstudi
Kindergeld bekommst du solange wie du in der Ausbildung bist. Da ist es unerheblich ob die Ausbildung nicht geschafft und deshalb verlängert werden musste. Siehe: http://www.durch-lernen-zum-erfolg.de/Fernstudium/Foerderungsmoeglichkeiten/Kindergeld.htm Beim Bafög kann das anders aussehen. Aber, eine Wiederholung ist glaube ich auch da drin. Am besten rufst du einfach mal direkt bei den Ämtern an. Besonders beim Kindergeld bekommt man schnell Auskunft.
Viele Grüße Andrea
-
Diese Frage
Danke