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Abholung beim Zoll, muss ich auf Tennisschläger im Wert von 250€ noch nachzahlen?

gefragt von Zango am 27.02.2009 um 11:48 Uhr

Ich habe in Kanada zwei Tennisschläger bestellt, die von Zolla bgefangen wurden. Jetzt soll ich zu Abholung nach Duisburg. Wer weiss, ob ich für tennisschläger im Wert von 250€ noch was nachzahlen musss?


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odemtann
beantwortet von odemtann am 27. Februar 2009 11:49
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Ich meine der neueste Stand ist , du darfst für 430 ,-€ Waren steuerfrei einführen .

Kommentar von Simple_avatar2smallBeetle75 am 27. Februar 2009 11:51

ja, aber 2x 250 macht 500,- ;-)

Kommentar von 2480dac39f8698ce5690b212cd1ce6c9smallVirginia47 am 27. Februar 2009 11:51

Nur aus Kanada? Ich habe was aus irgendeinem asiatischen Land bekommen, das weitaus billiger war und musste trotzdem Zoll nachzahlen.

Kommentar von Felixguido am 27. Februar 2009 12:01

Die EU-Einfuhrrichtlinien sehen Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Warenwert vo Euro 430,- als steuerfrei vor. Darüberhinausgehende Summen können NICHT auf mehrere Personen aufgeteilt werden, wenn es sich in der Substanz um denselben Artikel handelt.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 27. Februar 2009 11:50
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Ich musste auch mal was vom Zoll abholen. Aber da stand gleich in der Benachrichtigung drin, was ich nachzahlen muss.


Beetle75
beantwortet von Beetle75 am 27. Februar 2009 11:50
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schau mal www.zoll.de nach da erfährst Du die Einfuhrbestimmungen


anonym
beantwortet von jockl am 27. Februar 2009 11:51
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Ich glaube was von 170 € zu wissen, bin aber nicht sicher.


anonym
beantwortet von coroner am 27. Februar 2009 11:55
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Man sollte differenzieren zwischen ZOll und Einfuhrumsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer ist für alles, grösser als ein GEschenk, also grösser 22€ fällig. Zoll ist abhängig vom Warentarif und dem Ursrpungsland (nicht unbedingt das absendene, wenn deine Tennisschläger aus china kommen...) aber das erklären dir die netten zöllner gern. Nimm am besten ein dickes portemonnaie mit ;-) und freu dich wenns nur die 19% Einfuhrumsatzsteuer waren...


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 27. Februar 2009 23:33
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Sind die Tennisschläger korrekt deklariert worden? Der Zoll mag es nicht sonderlich wenn so etwas z.B. als Geschenk deklariert wird.


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