Ich habe in Kanada zwei Tennisschläger bestellt, die von Zolla bgefangen wurden. Jetzt soll ich zu Abholung nach Duisburg. Wer weiss, ob ich für tennisschläger im Wert von 250€ noch was nachzahlen musss?

Ich meine der neueste Stand ist , du darfst für 430 ,-€ Waren steuerfrei einführen .

Ich musste auch mal was vom Zoll abholen. Aber da stand gleich in der Benachrichtigung drin, was ich nachzahlen muss.
schau mal www.zoll.de nach da erfährst Du die Einfuhrbestimmungen
Ich glaube was von 170 € zu wissen, bin aber nicht sicher.
Man sollte differenzieren zwischen ZOll und Einfuhrumsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer ist für alles, grösser als ein GEschenk, also grösser 22€ fällig. Zoll ist abhängig vom Warentarif und dem Ursrpungsland (nicht unbedingt das absendene, wenn deine Tennisschläger aus china kommen...) aber das erklären dir die netten zöllner gern. Nimm am besten ein dickes portemonnaie mit ;-) und freu dich wenns nur die 19% Einfuhrumsatzsteuer waren...
Sind die Tennisschläger korrekt deklariert worden? Der Zoll mag es nicht sonderlich wenn so etwas z.B. als Geschenk deklariert wird.
ja, aber 2x 250 macht 500,- ;-)
Nur aus Kanada? Ich habe was aus irgendeinem asiatischen Land bekommen, das weitaus billiger war und musste trotzdem Zoll nachzahlen.
Die EU-Einfuhrrichtlinien sehen Waren für den persönlichen Gebrauch bis zu einem Warenwert vo Euro 430,- als steuerfrei vor. Darüberhinausgehende Summen können NICHT auf mehrere Personen aufgeteilt werden, wenn es sich in der Substanz um denselben Artikel handelt.