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Abholer einer EBK der Mieterin verursacht Schäden i. Treppenhaus u.versucht sich vor Renov. zu druecken.

Frage von sonnie sonnie

Beim Abholen der EBK wurde von den Privatleuten nach dem "Hauruckverfahren" vorgegangen.Der "Chef" erkannte den Schaden u.die Regulierung desselben sofort schriftl.an.1 Tag später per Einschreiben die Info,dass er sich von mir bedrängt fühle u.er nur damit einverstanden sei,wenn er jemanden zum Ausbessern schicke.Offenbar hat er Probleme mit seiner Versicherung bekommen,denn der Brieftext hört sich danach an.Habe ihn sofort angerufen um friedlich das Problem zu klären,er wollte zurück rufen,hat sich aber nicht gemeldet,das sagt viel aus.Ich werde am besten meinen Anwalt einschalten?Tipps?P.S. Ich habe in weiser Voraussicht 1 Tag vorher meinem Nachbar den Zustand des Treppenhauses gezeigt.

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Antworten (4)

  • 1
    Antwort von PennyLane66 PennyLane66

    Was ist dein Problem, wenn der "Chef" einen "Ausbesserer" schickt? Der Schaden wird doch behoben.

    Kommentar von sonnie sonnie

    ich will keinen" ausbesserer", sondern einen fachmann der seinerzeit das treppenhaus renoviert hat-das ist ein grosser unterschied!

  • 1
    Antwort von frostpaeulerich frostpaeulerich

    Vorfall und ZEUGEN SCHEINT ES JA ZU GEBEN. DEN REST MACHT im Ernstfall der Anwalt. Das sollte auch der "Chef" wissen, so würde ich ihm noch eine schriftlich übersendete Chance geben.

  • 1
    Antwort von Indy72 Indy72

    Wenn der Schädiger bekannt ist und in eigenem Auftrag handelt, ist er privat haftbar zu machen. So zahlt er oder seine Privathaftpflicht!

  • 1
    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Und wie lautet jetzt die Frage??

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