2

Abholen der Kinder

Frage von steli80 steli80

bin seit ca 6 monaten von meiner Ex getrennt, wie ist das mit dem Besuchsrecht bzw abholen und wieder bringen meiner /unserer 2 Kinder. Gibt es da eine rechtliche Regelung? Ihre Familienhelferin vom Jugendamt sagte zu Ihr, Sie müsse mir die 2 weder bringen noch abholen! Daher auch die Frage, müsste mir meine Ex auch einen Teil des Weges entgegenkommen?

Ps. wir haben das geteilte Sorgerecht. Bis jetzt habe ich mir die KInder zu mir geholt und auch wieder hingebracht

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Lissy832 Lissy832

    wäre reife und toleranz vorhanden, dann könnten natürlich beide elternteile ihre hintern bewegen und sich die fahrerei teilen, aber so wie es bei dir scheint, wirst du allein dafür verantwortlich bleiben! ja es ist dein "problem" wie du kinder holst und bringst und leider auch deine alleinige aufgabe!

    Kommentar von iveningboring iveningboringiveningboring

    wäre reife und toleranz vorhanden

    Wie wahr!

  • 7
    Antwort von diewildeHilde diewildeHilde

    Es kommt drauf an, wie weit ihr auseinander wohnt und wer eine eventuell weitere Trennung hervorgerufen hat.

    Wohnt ihr relativ in der Nähe, bist du tatsächlich alleine fürs Holen und Bringen zuständig und deine Ex muß sich auch nicht an den Kosten beteiligen.

    Ist sie aber einfach so mehrere Hundert Kilometer weggezogen, so kannst du beantragen, daß sie sich an den Kosten beteiligt. In Ausnahmefällen wird dem stattgegeben.

    Im allgemeinen ist tatsächlich der Besuchende alleine damit.

    Kommentar von timbatal timbataltimbatal

    das muss er erst mal gerichtlich durch bekommen und bis dahin muss er trotzdem die kosten alleine tragen.

    Kommentar von diewildeHilde diewildeHildediewildeHilde

    Ja, das hab ich auch geschrieben.

    Kommentar von iveningboring iveningboringiveningboring

    DH

  • 2
    Antwort von iveningboring iveningboring

    Ich kenne es nur so, dass der Barunterhaltspflichtige die Kinder holt und bringt. Aber ob es hierfür einen Passus im Gesetz gibt, weiß ich nicht. Aber wahrscheinlich ist das, wie jeder andere Kleinsch..... auch alles mit irgendwelchen Paragrafen geregelt, weil die Eltern nichts alleine regeln können und immer gleich mit Rechten und Pflichten daherkommen, anstatt den gesunden Menschenverstand einzuschalten und auch mal 5 gerade sein zu lassen.

  • 2
    Antwort von Keeper1979 Keeper1979

    Prinzipiell bist du als Umgangselternteil verpflichtet die Kinder zu holen und auch wieder zurück zu bringen.

    Wenn eine sehr große Entfernung zwischen euch liegt, kann es sein, dass dir die Kindesmutter einen Teil der Strecke entgegenkommen muss. Im Normalfall aber nicht.

    Ich persönlich und auch die Psychologin meiner Tochter hielt es für sinnvoll, wenn der Elternteil der die Kinder "hergibt" sie dem anderen Elternteil bringt und dort abgibt. Somit bekommen die Kinder Gefühl übermittelt, dass es in Ordnung ist, wenn sie zum anderen Elternteil gehen und sich auch daort wohlfühlen. Dies kann einen Loyalitätskonflikt minimieren bzw. gar nicht erst zu Stande kommen lassen. Hierfür ist aber die Voraussetzung, dass die Kindesmutter dies einsieht und es den Kindern zuliebe macht. Rechtlich verpflichtet, ist sie dazu nicht

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Sehr guter Tipp. Da hab ich noch gar nicht drüber nachgedacht. DH!

    Kommentar von iveningboring iveningboringiveningboring

    Guter Vorschlag!

  • 1
    Antwort von MissiCurly MissiCurly

    am einfachsten wäre es ihr würdet euch zusammen setzen und darüber reden, vieleicht könnt ich euch einigen, damit sie dir die kinder bringt und du sie zurück bringst, man kann sich ja das auch teilen, es wird ja hoffentlich auch in ihrem interesse sein das die kinder regelmäßig ihren vater sehen...........

    Kommentar von iveningboring iveningboringiveningboring

    Guter Vorschlag!

  • 1
    Antwort von Loewensprung Loewensprung

    ja ist so, Du holst und bringst wieder zurück

  • 0
    Antwort von timbatal timbatal

    der umgangsberechtigte elternteil, also du, muss die kinder holen und bringen. er trägt die kosten des umgangs in voller höhe. deine ex muss die kinder nicht bringen, nicht holen und dir auch wegtechnisch nicht entgegen kommen. das ist laufende rechtsprechung. dabei ist das sorgerecht komplett unerheblich.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.