Verbraucher müssen Betrug nachweisen
Probleme gibt es ebenfalls, wenn der Geldautomat gar nichts oder zu wenig auszahlt. Auch das kann auf einer kriminellen Manipulation des Gerätes beruhen, seltener auf einer technischen Panne. Häufig lehnen Kreditinstitute die Reklamationen betroffener Kunden ab und verweisen auf die technische Sicherheit der Geldmaschinen. Jedoch muss im Streitfall die Bank beweisen, dass der belastete Betrag auch tatsächlich vom Geldautomaten ausgezahlt wurde. Dafür reicht es nach einigen Gerichtsentscheidungen bereits aus, wenn die Bank ein korrektes Auszahlungsprotokoll vorlegt und der Kassenabschluss im Automat stimmt. Andere Gerichte glauben mehr der Beteuerung des Kunden, es sei zu wenig ausgezahlt worden. Reagiert die Bank nicht kulant und ergeben sich aus dem Automatenprotokoll keine Störhinweise, ist eine Auseinandersetzung mit dem Institut sehr riskant. Gute Chancen für den Geschädigten bestehen nur, wenn sich im gleichen Zeitraum ähnliche Probleme anderer Kunden am Automaten gezeigt haben.
http://www.lifepr.de/pressemeldungen/verbraucherzentrale-sachsen-ev/boxid/2960
Ja, sogar bereits gestern.