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Abhaun aus der Reha??

gefragt von usherle am 15.10.2009 um 18:12 Uhr

mein opa ist jetzt seit einer woche in einer Rehaklinik weil er eine neue hüfte bekommen hat..... heute hat er gemeint ihm sei langsam richtig langweilig und er mag wieder mal raus.... Die Klinik ist nur ca. 10 km von zuhause entfernt und er hat mich heut gefragt ob ich ihn am samstag aus der klinik abhole und ihn heim fahre damit er sein auto holen kann und dann fährt er wieder zurück.... er möchte dann in seiner letzten woche sein auto dort haben damit er mittags mal in seinen garten fahren kann.... jetzt meine fragen: 1. ist das erlaubt? 2. soll ich das überhaupt verantworten?? nicht dass estwas passiert oder dass die krankenversicherung es herausfindet und ihm nichts mehr zahlen will oder so..... was soll ich tun?? er hat gemeint er will nur mal für 1-2 std am tag in seinen garten oder heim zu meiner oma..... aber wenn er in reha ist muss er doch bleiben oder??

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klinik x 311

gebar63
beantwortet von gebar63 am 15. Oktober 2009 18:30
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Wenn er die Klinik verlässt ohne Absprache,verlässt er auch sein Versicherungsgebiet.D.h.,im Versicherungsfall,er stürzt...weiter wollen wir mal gar nicht denken (Autounfall etc.)übernimmt die Klinik den Schaden nicht und seine Krankenkasse natürlich auch nicht.Nix ist mit "sterben muß er, kann machen was er will..." Bitte zu Ende denken.Wenn er auf eigene Verantwortung geht gegen den ärztlichen Rat,dann hat er wenigstens Versicherungsschutz,wenn er durch Unfall wieder in die Klinik muß.Verdammt sicher bin ich mir da aber nicht,genauso, wie bei seiner Haftpflicht.Egal, so ein Risiko würde ich nicht eingehen,wie du ihm das klar machst, ist natürlich eine ganz andere Sache.Ich weiß wovon ich spreche, meine Mutter ist 78 und wollte zur Augen-OP mit dem Fahrrad fahren,war ambulant und dann wär sie wieder zurück gefahren.Das war einfach, ich hab ihr das Rad weggenommen,Basta.Viel Glück!


Sniperrat
beantwortet von Sniperrat am 15. Oktober 2009 18:18
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Ob das erlaubt ist kann ich dir nicht sagen aber solange dein opa nicht für unzrechnungsfähig erklährt ist kan er tun und lassen was er will , als ich früher im krankenhaus wahr (dies liegt ca 10min von mir weg) bin ich auch am tage zu mir nach hause gegangen und hab da den ganzen tag gezockt ^^ nur zu den untersuchungen bin ich im krankenhaus gewsesn , aber ich denke wen dein opa das schafft bis nach hause soll er das machen , ich habs damals mit nach einer ohren op ohne probleme geschafft.


medifrosch1988
beantwortet von medifrosch1988 am 15. Oktober 2009 18:17
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Das muss er mit seinem Betreuenden Arzt klären. Wenn der es ihm nicht erlaubt, sollte sich dein Opa dem nicht widersetzen. Er kann die Klinik dann zwar trotzdem verlassen, aber es geschieht gegen ärztlichen Rat. Die Klinik würde im Falle eines Unfalls/Verletzung nicht haften und auch mit der Krankenversicherung gäbe es Probleme. Er soll einfach mal nach einem Urlaubsschein fragen. wenn der Gesundheitszustand deines Opas es zulässt, wird man es ihm nicht verweigern.


DarthHelmchen
beantwortet von DarthHelmchen am 15. Oktober 2009 18:15
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Soweit ich weiss muss er in der Reha bleiben solange es dauert es sei den es wird von der Einrichtung erlaubt. Wenn er selbstständig sich aus der Reha entfernt kann es den Versicherungsschutz kosten und den Aufenthalt in der Reha auch Vorsicht bei solchen allein Gängen :-)


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 15. Oktober 2009 18:15
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Er muß kac... und sterben, alles andere kann er. Unterstütz ihn wenn Du kannst, er ist alt genug um zu wissen was er tut.


anonym
beantwortet von sataan1337 am 15. Oktober 2009 18:14
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am besten mal mit dem behandelnden arzt absprechen ;)


turalo
beantwortet von turalo am 15. Oktober 2009 18:14
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Dein Opa darf noch kein Auto fahren. Abholen solltest Du ihn auch bestenfalls zu einem kleinen Ausflug, aber nicht nach Hause. Da wird die Versicherung (und die Klinikleitung) einen Anfall bekommen....


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 15. Oktober 2009 18:14
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Man sollte dies mit der Klinikleitung abstimmen. Zum einen wegen der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und zum anderen damit keine Vermißtenanzeige augegeben wird.


Jackolino
beantwortet von Jackolino am 15. Oktober 2009 18:14
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lass es lieber..kann nur unschön enden. Es ist nicht erlaubt, wenn er nicht unterschreibt "auf eigene Verantwortung". Und Langeweile hat doch jeder...da muss er durch. Dann geh ihn lieber öfters besuchen, mit nem Stück Kuchen :-)


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