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Abhängen von Wahlplakaten

Frage von SonataLunae SonataLunae

Guten Abend,

bitte lest meine Frage sorgfältig durch und bitte antwortet auch nur, wenn ihr es zu 100% wisst!

Wäre es rein theoretisch strafbar, wenn man in einer Nacht und Nebel Aktion Wahlplakate abhängt, diese jedoch nicht beschädigt und sie sagen wir einmal anonym bei der Polizei hinterlegen würde? Bitte bloß die Frage beantworten ;)

Danke schon mal und einen schönen Abend euch noch :)

Gruß SonataLunae

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Antworten (9)

  • 2
    Antwort von wueselduesel wueselduesel

    Wenn ein Gegenstand entfernt wird mit der Absicht ihn dem Eigentümer zurückzugeben, dann ist es eigentlich kein Diebstahl. Aber: Der Staatsschutz wird trotzdem ermitteln, besonders wenn es um Plakete von konservativen Parteien geht. Die machen nämlich aus jeder Mücke nen Elefanten.

    Kommentar von Josefka63 Josefka63Josefka63

    Ist denn die Polizei Eigentümer der Plakate???

    Kommentar von wueselduesel wueseldueselwueselduesel

    Nö. Das ist aber unerheblich. Es war dann theoretisch kein Diebstahl. Aber jede Theorie ist grau.

    Kommentar von Josefka63 Josefka63Josefka63

    Es ist theoretisch genau wie praktisch Diebstahl. Egal, wo die Plakate am Ende landen. Zueignen tut sie sich der Täter nämlich, sobald er Besitz daran ergreift.

    Kommentar von wueselduesel wueseldueselwueselduesel

    Jaja, is klar. Ich hatte mal einen Bekannten, der wurde mit nem Schild erwischt. Er wurde gefragt, woher er das hat. Antwort: Habe ich da und da gefunden und wollte es grade zu euch bringen. Thema gegessen.

    Ich sag ja: Graue Theorie.

    Kommentar von SonataLunae SonataLunaeSonataLunae

    Ich denke hauptsächlich kommt es auf die jeweiligen Beamten an, wie die das sehen..

    Kommentar von Josefka63 Josefka63Josefka63

    Ich dachte, es ginge Dir um die Rechtslage und nicht darum, dass ein politisch ähnlich denkender Beamter beide Augen zudrückt

    Kommentar von wueselduesel wueseldueselwueselduesel

    Was ich mich die ganze Zeit frage: Was zur Hölle sollen denn "etablierte linke Parteien" sein? Etwa die SPD? Das ich nicht lache.

    Kommentar von SonataLunae SonataLunaeSonataLunae

    Lasse es die LINKE oder die Grünen sein.. Die CDU nimmt auch einen ordentlichen Linksruck mit. Aber wie gesagt, da die beiden erst genannten besonders an solchen Plakatabnehmaktionen beteiligt sein dürften, stehen diese beiden eben im Vordergrund.. Um den Begriff "etabliert" kann man sicherlich streiten, zumindest bei der LINKEN, jedenfalls sind sie akzeptierter als NPD und CO.

    Kommentar von wueselduesel wueseldueselwueselduesel

    Und du glaubst, dass du durch das Abhängen von Wahlplakaten die soziale Revolution aufhalten kannst? Da wirst du scheitern.

    Oder glaubst du im Ernst, dass nun weniger Menschen wählen, weil da jetzt ein oder zwei Portraits weniger von Bisky und Gisy hängen?

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    Zueignen tut sie sich der Täter nämlich, sobald er Besitz daran ergreift.

    Hmmm... dann frage ich mich, warum unser Gesetzgeber mit all seinem Wissen im § 242 StGB geschrieben hat:

    "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit..."

    würde er wollen, dass schon die Wegnahme den Diebstahl begründet, so hätte er sicher geschrieben:

    "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen wegnimmt, wird mit..."

    Das hat er aber nicht gemacht, sondern ganz klar gesagt, dass es ihm auch auf die Absicht bei der Wegnahme ankommt (Subjektiver Tatbestand)

    Überdenke doch mal deine Rechtsmeinung und wälze ein paar Kommentare zum § 242 StGB.

    Kommentar von SonataLunae SonataLunaeSonataLunae

    Es geht mehr um Plakate der etablierten Parteien, besonders eben um linke.. Da diese es sind, die sich oft an konservativen Plakaten vergreifen!

    Kommentar von wueselduesel wueseldueselwueselduesel

    Achso. Die nehmen das nicht so ernst. Außerdem ist man da dem Staatsschutz traditionell sehr skeptisch gegenüber eingestellt.

    Kommentar von Josefka63 Josefka63Josefka63

    Bezeichnest Du die DVU als konservative Partei???

    Kommentar von SonataLunae SonataLunaeSonataLunae

    Gut erkannt ;)

    Kommentar von Josefka63 Josefka63Josefka63

    Lass das mal die CDU hören...

    Kommentar von SonataLunae SonataLunaeSonataLunae

    Die CDU ist selber Schuld, wenn sie den Platz einer konservativen Partei verlässt und damit in der deutschen Parteienlandschaft eine große Lücke hinterlässt.

    Kommentar von Josefka63 Josefka63Josefka63

    In welche Richtung hat sich die CDU denn davon gemacht?

    Kommentar von SonataLunae SonataLunaeSonataLunae

    Meiner Meinung nach entfernt sie sich von ihren konservativen und christlichen Grundlagen und wandert in die andere Richtung.

    ps: Das Gegenteil von rechts ist übrigens links ;)

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    Wenn ein Gegenstand entfernt wird mit der Absicht ihn dem Eigentümer zurückzugeben, dann ist es eigentlich kein Diebstahl.

    nicht "eigentlich" - es ist kein Diebstahl.

    Kommentar von Josefka63 Josefka63Josefka63

    Wo hast denn den her?

    Mit Begriffen wie "eigentlich" kannst Du gleich einpacken. Sowas ist sowas von verpönt, wenn es um Rechtsauslegung geht....

    Und das Wörtchen dann auch noch nach Belieben weglassen und dadurch einen anderen Sinn erzeugen ist auch nicht besser.

    Vielleicht heisst Dein Satz ja so:

    "Wenn ein Gegenstand entfernt wird mit der Absicht ihn dem Eigentümer zurückzugeben, dann ist es eigentlich kein Diebstahl. JEDOCH WIRD TROTZDEM ALS DIEB BESTRAFT, WER DIES UNTERNIMMT"

    Jetzt hab ich wohl einen Feind mehr :-)

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    Jetzt hab ich wohl einen Feind mehr

    Nö.

    Les dichmal in den § 242 ein und versuche zu ergründen, was man unter "Zueignen" versteht. Es reicht wirklich nicht, einem anderen was wegzunehmen.

    Kommentar von wueselduesel wueseldueselwueselduesel

    Äh, hallo??? Ich habe das "eigentlich" geschrieben und nicht Dabbel. Er zitiert mich nur. Klar gibt es kein "eigentlich" in dem Zusammenhang. Es geht auch nur um die Kürze. Ich hatte keinen Bock hier seitenweise Text zu schreiben und das genau auszuführen, da fehlt mir einfach die Zeit für. Das hat ja dankenswerterweise der Herr Dabbel übernommen.

  • 1
    Antwort von Dabbel Dabbel

    Einen Diebstahl mag ich nicht zu erkennen, denn dazu fehlt die Zugeignungsabsicht. Auch ist nicht jedes Handeln, das anderen nicht gefällt, automatisch eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit.

    Was ich hier erkennen kann, ist ein rein zivilrechtlicher Anspruch der geschädigten Partei. D.h. sie könnten die Plakate auf deine Kosten wieder anbringen lassen.

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    Ich muss, nachdem ich die "rechtlichen" Kommentare gelesen hab, doch noch eine Ergänzung schreiben:

    Diebstahl erfordert

    • die Wegnahme

    • die Zueignungsabsicht

    (Noch einiges mehr, aber das lasse ich "außen vor", da das offensichtlich unstrittig ist) .

    Das Wegnehmen bedeutet, dass ich etwas aus fremden Gewahrsam in meinen Gewahrsam überführe (kann sogar im Supermarkt sein, wenn ich dort etwas in meine Hosentasche stecke).

    Die Zueignungsabsicht erfordert den Willen, sich die Sache dem eigenen Vermögen zuzuführen.

    Die Absicht bei der Wegnahme, die Gegenstände der Polizei zu übergeben, begründet keine Zueignungsabsicht.

    Nehme ich die Gegenstände weg, um sie sofort wegzuwerfen, begründet dies auch keine Zueignungsabsicht. Allerdings wäre hier die Sachbeschädigung zu prüfen, denn durch das Wegwerfen gebe ich die Gegenstände dem sofortigen Verfall preis.

    Nehme ich das Auto eines anderen gegen dessen Willen, um damit eine Spritztour zu machen und danach zurückzugeben, fehlt auch die Zueignungsabsicht. Hier wäre aber der unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs zu prüfen (248 b StGB).

    Merke: Nicht jede Wegnahme ist sofort Diebstahl.

  • 1
    Antwort von norbert9014 norbert9014

    Strafbar? - Ja!

    Denn wahlwerbung isr erlaubt... und die Wahlplakate sind Eigentum (mit und ohne Plakat-Aufsteller) der Partei und der Leute, die sie aufhängen

    Zudem verfälscht du die Wahlgerechtigkeit zu ungunsten der "übrigbleibenden" Parteien.

    Nach der staatl Unterdrückung anderer Parteien durch die Nazis, der Stasierfahrungen in diesem Land... lass die Finger weg!

    das ist kein Kavaliersdelikt

    Selbst dann, wenn du die Plakate der Republikaner, DVU, NPD... abhängen würdest,- als Zeichen Deiner Solidarität mit allen demokratischen Parteien.... selbst die NPD, Reps... haben ein Recht auf ihre Wahlwerbung... das ist Demokratie

    Norbert

    Kommentar von SonataLunae SonataLunaeSonataLunae

    Genau das wäre der springende Punkt, gerade weil diese Parteien ein Recht auf freie Meinung haben, ist es mir persönlich ein Unding, dass jedes Mal ausschließlich deren Plakate zerstört werden! Mir geht es ja gerade um die Meinungsfreiheit, die mit einer solchen Aktion bekräftigt werden soll, verstehst du?

    Kommentar von norbert9014 norbert9014norbert9014

    Jep!

    Aber das müssen wir alle aushalten... Da werden Plakate verschmiert und verbrannt... naja. Ich merke schon, wir kommen wohl nicht aus ähnlichen politischen Lagern... aber das macht nichts!

    Ich glaube an die Demokratie... und ich glaube, dass dieses Land stark genug ist, seine eigene Entwicklung so im Auge zu behalten, dass wir alle Platz auf diesem Schiff hier finden werden.

    Und so halte ich die Rechten aus... und ebenso die extremen Linken,-- die extremen Ökos, die Bibelpartei und die Praten... und wie sie alle heißen.

    Das wird schon alles werden... und ich hoffe, dass ich durch mein Vorleben genauso respektiert werde wie ich es anderen erwaise

    respekt und Toleranz auszuüben heissr: Andere Meinungen gerade dann gelten zu lassen, wenn ich nicht dieser Meinung bin

    Und den Mut haben sich in einer offenen Gesellschaft in freier Rede gegenüberzutreten. Ich muss gar nicht Deiner Meinung sein... und Du nicht meiner

    Aber nach dem gespräch steigen wir beide in die gleiche Strassenbahn... und fahren friedlich heim: Ohne Pöbeleien, Streit-- Nachtreten...

    O.K.?

    Kommentar von SonataLunae SonataLunaeSonataLunae

    Eine sehr gute Meinung, das ist heut zu Tage leider selten. Wie Voltaire schon sagte, ich möchte verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst!

    Ich denke auch nicht, dass wir die gleichen Lager haben, aber egal. Ich vertrete ebenfalls die Demokratie, aber habe ich den Glauben an diese in diesem Lande fast verloren. Alle Jahre wieder, Täglich in den Zeitungen rege ich mich darüber auf, dass politische Gruppen -nenne sie ruhig Dissidenten- in Deutschland nicht sagen dürfen, was sie denken, ohne benachteiligt zu werden. Und das ist meiner Meinung nach ein Armutszeugnis für unsere Demokratie.

    Deshalb habe ich mich heute damit auseinander gesetzt, in wie fern man Personen strafrechtlich verfolgen kann, die Wahlplakate zerstören und bin dann über diverse Seiten auf eine Aktion der LINKEN gestoßen, bei denen meine beschriebene Vorgehensweise von der Polizei toleriert wurde. Ich finde so etwas im höchsten Maße undemokratisch und auf deutsch einfach eine riesen Schweinerei.

    Ironisch erschien es mir deshalb die Personen mit ihren eigenen Waffen zu schlagen und eine eigene Aktion zu starten, denn wie sagten die LINKEN? "Gleiches recht für alle!"

    Mit dieser Aktion versuche ich ja gerade ein Zeichen für die Meinungsfreiheit zu setzen, denn wenn niemand etwas tut, kann sich schließlich nichts ändern. Wenn es funktioniert wäre mir auch das Strafrecht egal, denn an dieser Stelle sollte man für seine Überzeugungen einstehen!

    Ich hoffe, dass du mich verstehen kannst.

    Gruß und einen schönen Abend noch!

    Kommentar von norbert9014 norbert9014norbert9014

    Schönen Abend... und ich halte es hier tatsächlich mit Voltaire

    Aber auch mit F. Villon-... in der Version Kinskis... und da brauchen wir dann keine Politik mehr- oder? Zuhören, genießen, Gedanken laufen lassen... und wen das nicht berührt... der hat schon alles und ist satt!

    Guten Abend

    Kommentar von norbert9014 norbert9014norbert9014

    Schönen Abend... und ich halte es hier tatsächlich mit Voltaire

    Aber auch mit F. Villon-... in der Version Kinskis... und da brauchen wir dann keine Politik mehr- oder? Zuhören, genießen, Gedanken laufen lassen... und wen das nicht berührt... der hat schon alles und ist satt!

    Guten Abend

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    Strafbar? - Ja!

    dann sage mir mal bitte, welche Straftat vollendet wurde. Diebstahl ist es jedenfalls nicht, denn dazu fehlt die Zueignungskomponente.

    Würden die Plaklate entfernt und dann weggeschmissen, dann könnte man zumindest von Sachbeschädigung sprechen (die Plakate werden durch das Wegwerfen dem sofortigen Verfall preisgegeben), aber das liegt hier ja nicht vor.

    Kommentar von Josefka63 Josefka63Josefka63

    Lies einfach mal den Strafrechtskommentar zum Begriff " Zueignen".....

    Juristendeutsch ist nicht immer gleich Umgangssprache :-)

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    Hab ich...

    Wo siehst du da eine Zueignung? Zueigenen bedeutet, die Sache dem eigenen Vermögen zuführen. Und das liegt hier nicht vor. Wenn man schon Straftaten unterstellt, dann muss man sich auch an die entsprechende Terminologie halten.

    So meine Meinung :-)

    Kommentar von norbert9014 norbert9014norbert9014

    Geh es doch anders an: Vor der Eisdiele stehen Stühle, Tische etc... und die trägst Du einfach 5 Strassen weiter--- dann behinderst Du massiv den Geschäftsbetrieb.. auch wenn die Sachen nicht beschädigt sind und nicht den Eigentümer gewechselt haben.

    Hätte einfach böse Folgen für Dich- Strafrechtlicher Art, ob Du es nun glauben willst oder nicht:

    Und in unserer Demokratie ist die Wahlperiode bzw. der Zeitraum, indem man Wahlplakate überhaupt aufstellen darf (und dies zum Beispiel auch nicht überall- da gibt es zum Beispiel Verbotszonen um die Wahllokale in denen keine Wahlwerbung mehr gestaltet werden darf) besonders geschützt. Sonst würden auf dem Christkindlesmarkt in verschiedenen Städten auch die Konterfeis der "Granden" hängen, die uns milde anlächeln... und wer will das schon?

  • 1
    Antwort von Josefka63 Josefka63

    Würde ich als Diebstahl werten. Der Diebstahl ist vollendet, wenn Du Dir das Plakat unter den Arm klemmst und davon läufst. Das Argument, dass man die Plakate ja bei der Polizei abgeben wolle, zählt nicht. Das könnte sonst jeder sagen, der mit Beute angetroffen wird

    http://dejure.org/gesetze/StGB/242.html

    Kommentar von SonataLunae SonataLunaeSonataLunae

    Ja, aber was wäre in dem Falle, wenn ich die Plakate schon abgegeben habe?

    Kommentar von Josefka63 Josefka63Josefka63

    Das ändert doch nichts daran, dass Du zuvor einen Diebstahl begangen hast. Selbst die Rückgabe an den Geschädigten macht es nicht ungeschehen, allenfalls könnte dieser darauf verzichten, einen Strafantrag zu stellen.

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    Sorry, aber ein Diebstahl liegt meines Erachtens nach nicht vor, denn es fehlt eindeutig die Zueignungsabsicht. Letztlich muss man nicht die fehelnde Zueignungsabsicht beweisen, sondern die Zueignungsabsicht muss dem Dieb bewiesen werden.

    Kommentar von Josefka63 Josefka63Josefka63

    Zueignen ist etwas anderes als Besitz erwerben. Und laut Kommentierung und Gerichtsurteilen genügt für die Erfüllung der Zueignung der Gewahrsamswechsel an der Sache. Und der ist eindeutig eingetreten, wenn Du das Plakat unterm Arm klemmen hast.

    Kommentar von Dabbel DabbelDabbel

    Und laut Kommentierung und Gerichtsurteilen genügt für die Erfüllung der Zueignung der Gewahrsamswechsel an der Sache.

    Ganz klar: Nein.

    Um sich eine Sache zuzueignen, bedarf es viel mehr als die bloße Wegnahme.

  • 0
    Antwort von surfenohneende surfenohneende

    Seine Straftat kann es möglicherweise sein

    Moralisch teilweise richtig ( bei NPD) ansonsten UNmoralisch

    Kommentar von SonataLunae SonataLunaeSonataLunae

    Kompletter Blödsinn, die NPD ist eine Partei wie jede andere auch und moralisch sollte es jedem "Demokraten" wehtun, wenn solche Plakate abgehängt bzw. zerstört werden!

    Kommentar von surfenohneende surfenohneendesurfenohneende

    Die NPD ist keine Partei wie Jede Andere ^^

    nur Offiziell gilt sie als eine Partei wie jede Andere

  • 0
    Antwort von r0x726f6f74 r0x726f6f74

    Wenn es genehmigt ist, auf keinen Fall.

    Wenn die Metzgerei ein erlaubtes Werbeschild vor die Tür stellt und du es ihm wegträgst und deinem Nachbarn übergibst, wäre dann ja auch nicht so ganz legal ;)

    V.a. was will die Polizei damit.

    In meinen Augen ist es Diebstahl.

    Kommentar von SonataLunae SonataLunaeSonataLunae
    Kommentar von r0x726f6f74 r0x726f6f74r0x726f6f74

    Naja finde ich aber nicht ok, wenn die Plakate rechtmäßig angebracht wurden und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Ich will die NPD garantiert nicht in schutz nehmen, aber wenn die NPD ein CDU plakat entfernt hätte, hätte die polizei das bestimmt nicht so gesehen. wenndann gleiches recht für alle.

    Kommentar von SonataLunae SonataLunaeSonataLunae

    Genau das meine ich ja, meine Intension richtet sich an dieser Stelle auch nicht gegen NPD Plakate, sondern gegen Werbung der linken Parteien, um halt eben die Meinungsfreiheit zu stärken, in dem ich ihnen dieses "gleiche Recht für alle" vor Augen führe!

  • 0
    Antwort von GFliebtDich GFliebtDich

    Wäre es rein theoretisch strafbar, wenn man in einer Nacht und Nebel Aktion Wahlplakate abhängt.

    Aber klar. Das Aufhängen ist geregelt und wer es entfernt stiehlt dem andren die Sichtbarkeit. Die Plakate dürfen ja nur eine zeitlang sichtbar sein. Zu Werbung. Du entziehst die Werbemöglichkeit. Es ensteht ein schwerer Schaden.

  • 0
    Antwort von higher94 higher94

    Eigentlich nicht, kommt darauf an wo sie hängen. Wenn sie an einem Baum hängen denke ich nicht. Dagegen aber schon wenn sie an einem extra dafür vorgesehenem Platz hängen. Wieso willst du so etwas überhaubt machen?

    Kommentar von SonataLunae SonataLunaeSonataLunae

    Naja, eben an Bäumen oder an Laternen ;)

    Es hört sich paradox an, aber weil ich ein Befürworter der Meinungsfreiheit bin ;) Denn wenn ich sehe, wie konservativen Parteien die Meinung untersagt wird, in dem jedes Mal Wahlplakate mutwillig zerstört werden, verspüre ich das Bedürfnis dem Aufruf der LINKEN zu folgen "Gleiches recht für alle" ;) Ich habe mich im Vorfeld damit beschäftigt und es gab mehrere Fälle, bei denen linke Aktivisten so eine Aktion durchführen durften!

    Kommentar von Josefka63 Josefka63Josefka63

    Strafrechtlich geht es lediglich um die Verletzung der Eigentumsrechte anderer. Und sonst um nichts. Was auf dem Plakat steht, spielt keine Rolle, auch nicht die Tatsache, dass es ein Plakat und kein Fahrrad ist. Und einen Entschuldigungs- oder gar Rechtfertigungstatbestand kannst Du sicher nicht daraus basteln, dass die Parteien "böse" sind oder es selber genauso machen.

    Kommentar von SonataLunae SonataLunaeSonataLunae

    Ich denke, es kommt auf die jeweiligen Beamten an, denn hauptsächlich geht es mir um die Aussage des Polizisten in diesem Beitrag: http://de.altermedia.info/general/polizei-erlaubt-das-entfernen-von-npd-wahlplakaten-030609_29284.html

    Kommentar von Josefka63 Josefka63Josefka63

    Vergiss es. Da hat irgend ein Polizei-Hilfswachtmeister eine Spontanmeinung kundgetan, für dier er hinterher wahrscheinlich Dresche bezogen hat. Und sogar dabei sagt er: "Das Abhängen......., solange sie nicht zerstört oder gestohlen werden"

    Und damit sind wir beim Ausgangspunkt: Mit dem Ding wegzulaufen bedingt, dass Du es Dir zugeeignet hast, sonst könntest Du es ja nicht fortschaffen. Und damit ist der Tatbestand des Diebstahls erfüllt. Abhängen und einfach unten am Mast stehhen lassen ginge vom Diebstahlsgesichtspunkt aus aohhl schn.

    Kommentar von SonataLunae SonataLunaeSonataLunae

    Die Aktivisten in dieser Situation sind ja schließlich auch damit "weggelaufen" und außerdem gab es eine ähnliche Aktion. Die LINKE hat dazu aufgerufen rechte Plakate abzuhängen und durfte dies unter den Augen der Polizei durchziehen!

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    Antwort von MottiKarotti37 MottiKarotti37

    Ja, den Du vergreifst Dich dabei an fremden Eigentum... und wer garantiert denn das dabei keines kaputtgeht? Und erwischt werden ist dabei sicher kein Kavaliersdelikt...

    Kommentar von SonataLunae SonataLunaeSonataLunae

    Ich garantiere das, mir geht es einzig und allein um die Rechtslage. Denn auf eine Aktion der Linken hin (da nennt sich so etwas ja "ziviler Ungehorsam") wurde es so lange erlaubt, wie keine Beschädigungen an den Plakaten selber auftreten!

    Ach ja und ich stehle sie ja auch nicht, sondern übergebe sie einer staatlichen Behörde ;)

    Kommentar von MottiKarotti37 MottiKarotti37MottiKarotti37

    Du "VERGREIFST" Dich aber wenn auch nur kurzzeitig an "ihnen"...

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