Guten Abend,
bitte lest meine Frage sorgfältig durch und bitte antwortet auch nur, wenn ihr es zu 100% wisst!
Wäre es rein theoretisch strafbar, wenn man in einer Nacht und Nebel Aktion Wahlplakate abhängt, diese jedoch nicht beschädigt und sie sagen wir einmal anonym bei der Polizei hinterlegen würde? Bitte bloß die Frage beantworten ;)
Danke schon mal und einen schönen Abend euch noch :)
Gruß SonataLunae
Ist denn die Polizei Eigentümer der Plakate???
Nö. Das ist aber unerheblich. Es war dann theoretisch kein Diebstahl. Aber jede Theorie ist grau.
Es ist theoretisch genau wie praktisch Diebstahl. Egal, wo die Plakate am Ende landen. Zueignen tut sie sich der Täter nämlich, sobald er Besitz daran ergreift.
Jaja, is klar. Ich hatte mal einen Bekannten, der wurde mit nem Schild erwischt. Er wurde gefragt, woher er das hat. Antwort: Habe ich da und da gefunden und wollte es grade zu euch bringen. Thema gegessen.
Ich sag ja: Graue Theorie.
Ich denke hauptsächlich kommt es auf die jeweiligen Beamten an, wie die das sehen..
Ich dachte, es ginge Dir um die Rechtslage und nicht darum, dass ein politisch ähnlich denkender Beamter beide Augen zudrückt
Was ich mich die ganze Zeit frage: Was zur Hölle sollen denn "etablierte linke Parteien" sein? Etwa die SPD? Das ich nicht lache.
Lasse es die LINKE oder die Grünen sein.. Die CDU nimmt auch einen ordentlichen Linksruck mit. Aber wie gesagt, da die beiden erst genannten besonders an solchen Plakatabnehmaktionen beteiligt sein dürften, stehen diese beiden eben im Vordergrund.. Um den Begriff "etabliert" kann man sicherlich streiten, zumindest bei der LINKEN, jedenfalls sind sie akzeptierter als NPD und CO.
Und du glaubst, dass du durch das Abhängen von Wahlplakaten die soziale Revolution aufhalten kannst? Da wirst du scheitern.
Oder glaubst du im Ernst, dass nun weniger Menschen wählen, weil da jetzt ein oder zwei Portraits weniger von Bisky und Gisy hängen?
Hmmm... dann frage ich mich, warum unser Gesetzgeber mit all seinem Wissen im § 242 StGB geschrieben hat:
"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit..."
würde er wollen, dass schon die Wegnahme den Diebstahl begründet, so hätte er sicher geschrieben:
"Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen wegnimmt, wird mit..."
Das hat er aber nicht gemacht, sondern ganz klar gesagt, dass es ihm auch auf die Absicht bei der Wegnahme ankommt (Subjektiver Tatbestand)
Überdenke doch mal deine Rechtsmeinung und wälze ein paar Kommentare zum § 242 StGB.
Es geht mehr um Plakate der etablierten Parteien, besonders eben um linke.. Da diese es sind, die sich oft an konservativen Plakaten vergreifen!
Achso. Die nehmen das nicht so ernst. Außerdem ist man da dem Staatsschutz traditionell sehr skeptisch gegenüber eingestellt.
Bezeichnest Du die DVU als konservative Partei???
Gut erkannt ;)
Lass das mal die CDU hören...
Die CDU ist selber Schuld, wenn sie den Platz einer konservativen Partei verlässt und damit in der deutschen Parteienlandschaft eine große Lücke hinterlässt.
In welche Richtung hat sich die CDU denn davon gemacht?
Meiner Meinung nach entfernt sie sich von ihren konservativen und christlichen Grundlagen und wandert in die andere Richtung.
ps: Das Gegenteil von rechts ist übrigens links ;)