Wenn du dir nicht darüber bewusst warst einen Vetrag abzuschließen ist dieser auch nicht rechtskräftig. Für diesen Fall würde ich keine Zahlung übernehmen, sondern ein entsprechendes Schreiben aufsetzen indem du darauf hinweist, dass kein rechtskräftiger vorliegt und du die Zahlung verweigerst und dir bei weiteren Belästigungen weitere rechtliche Schritte vorbehälst. Solltest du allerdings aus Dumm-Dusel die AGB bestätigt haben bist du einen rechtskräftigen vertrag eingegangen der nur innerhalb der 14 tägigen Frist problemlos kündbar ist. Dann kommt es auf die Summe an, einen Versuch ist es sicherlich trotzdem wert die zahlung zu verweigern, z.B mit Aussagen meine minderjährige Tochter saß am Pc o.Ä., eine gerichtliche Vollstreckung wird in solchen Fällen zwar oft angedroht allersings nur in seltensten Fällen durchgesetzt, da der Aufwand-Nutzen Vergleich meist eher negativ ausfällt.
Zum einen ist nichtreagieren immer die schlechteste Variante zumindest eine Antwort sollte am besten per Einschreiben immer gesendet werden in der Fristgemäß gegen die Forderung widersprochen wird. Übrigens was bitte sind denn AGB'S???? :-) Da hat der Baustellengenitiv mal wieder zugeschlagen wa??? AGB bedeutet Allgemeine Geschäftsbedingungen was soll bitteschön das 's bedeuten???? Allgemeine Geschäftsbedingungens?????????????? wegschmeiß vor lachen
wenn du es besser weisst warum frägst du dann hier dann mach doch unbezahle es
sorry war die verkert meine nicht dich wa7id
es gabe eine sendung auf sat.1 diese heist AKTE o9 die haben die nimimit auch drin gehabt und noch andere intenert abzocker da her weiss ich es das man auf sowas nicht ragieren soll nur wen ein amtliches schreiben so wie vom gericht oder so