Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage an euch. A hat auf seinem Grundstück eine Tür, die ausschließlich mit einem Schlüssel geöffnet werden kann. So haben nur bestimmte Leute den Zugang zum Grundstück. Beim Verlassen ist auch ein Schlüssel notwendig. Wenn Gäste auf dem Grundstück sind, ist deshalb immer ein Verantwortlicher da, der für die Leute verantwortlich ist.
Letztens war ein Gerichtsvollzieher da, der ein Schreiben zugestellt hat. Der Gerichtsvollzieher meinte, dass diese Tür fast an eine Freiheitsberaubung grenzt. Da man stets auf eine andere Person angewiesen ist, um rauszugehen.
Deshalb nun die Frage, ob es richtig ist.
Diese Frage teilen