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Abgeschlossene Ausbildung / Unter 25 / Auziehen mit Hartz 4?

Frage von Sintara Sintara

Hallo, ich bin 21 und mache grade eine Ausbildung die ich in knapp 1,5 Jahren abgeschlossen habe. Danach möchte ich mit meinem Freund zusammen ziehen. Ich wohne in Krefeld er in Essen. Ich möchte dann nach Essen ziehen.

So und nun die Frage: Falls ich nach der Ausbildung nicht sofort eine Arbeitsstelle finde kann ich dann trotzdem ausziehen und Hartz 4 beantragen und dann weiter nach einer Arbeitsstelle suchen? Oder darf ich unter 25 auch trotz abgeschlossener Ausbildung nicht ausziehen? (also wenn ich es net selber finanzieren kann).

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von thomasch thomasch

    wenn du unmittelbar nach der ausbildung auf alg 2 angewiesen wärst, bräuchtest du die erlaubnis des jobcenters, wegen der u25 regel. also dürftest du zunächst nicht ausziehen. wenn du nach der ausbildung einen job findest und du - ohne alg 2 zu benötigen - eine wohnung anmietest und du dann wegen eintretender arbeitslosigkeit alg 2 brauchst, kannst du in der wohnung bleiben, da du sie ja angemietet hast, als du finanziell eigenständig warst und du eine abgeschlossene ausbilung besitzt. alles gute, www.diejugendtrainer.de

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    Antwort von lucasinho311 lucasinho311

    NEIN

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    Antwort von Masoud53 Masoud53

    es ist doch wohl wichtiger eine Arbeitsstelle zu finden,die bleibt eventuell und bringt dich weiter,der Freund:::Na ja!?

    Kommentar von Sintara SintaraSintara

    Ich weiss jetzt nicht genau was du damit meinst, mein freund beeinträchtigt doch nicht die suche nach der Arbeitsstelle O.ô

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    Antwort von Schnuffduff Schnuffduff

    Ist ja noch sehr lange hin bis dahin...aber du kannst dich an dieses Forum wenden...stellst deine Frage in die Rubrik...U25...unter 25 heißt das...oder unter Allgemein da schauen auch immer viel Leser rein... http://www.elo-forum.org/

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    Antwort von Schokifriedhof Schokifriedhof

    du bekommst zuersdt einmal arbeitslosengeld 65 oder 60 % deines letzten eionkommens ,harz 4 gibts erst nach einem jahr der arbeitslosigkeit, aber ausziehen kannst du ja trotzdem du musst halt dann auch wenn es sehr wenig geld ist schauen beim sozialamt die unterstützen einen eig auch aber generell ist es nciht verboten auszuziehen du solltest dann nru wissen und schauen woher du das geld bekommst das du benötigst damit du keine schulden machst aber schau einfach das du nicht arbeitslos wirst behörden sind das schlimmste was es gibt

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''arbeitslosengeld 65 oder 60 %''

    60%, wenn sie bis dahin kein Kind hat.

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    Antwort von ttempelhueter ttempelhueter

    wieso denkst du jetz schon an hartz4?du findest schon was, wenn du willst. und NEIN, du kannst unter 25 nicht ausziehen und auf kosten anderer leben.

    Kommentar von Sintara SintaraSintara

    Ich frag mich warum alle bei dieser Frage immer so unhöflich werden. Ich habe nicht behauptet das ich ausziehen und auf kosten anderer leben will aber realistisch gesehen kann es sehr gut sein das ich net sofort ne stelle bekomme und ausserdem ist es einfacher wenn ich dann dort schon wohne und net beim Vorstellungsgespräch sagen muss "Ja ich muss aber dann erstmal hierhin ziehen" Die Erfahrung hab ich schon gemacht.

    Kommentar von ttempelhueter ttempelhueterttempelhueter

    wieso bitte unhöflich?

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Ich frag mich warum alle bei dieser Frage immer so unhöflich werden.''

    Alle? Bleib doch mal bitte realistisch.

    • lucasinho311 unhöflich?

    • Schokifriedhof unhöflich?

    • Schnuffduff unhöflich?

    Kommentar von Sintara SintaraSintara

    gemeint war der dessen Text ich kommentiert habe und mit alle meinte ich das gesamte Forum und nicht speziell die jetzt meine Frage beantwortet haben!

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''und mit alle meinte ich das gesamte Forum''

    Auch da trifft ''alle'' nicht zu!

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