mops09 am 04.07.2009 um 14:26 Uhr
...was bedeutet das genau? Fahrzeug steht seit einer Woche abgemeldet in der Straße und wurde vom Besitzer auch mal umgeparkt. Nun ist ein leuchtend roter Aufkleber angebracht. Ich mag da jetzt nicht schauen gehen.
es bedeutet, dass das auto polizeilich stillgelegt ist und schleunigst entfernt werden muss, sonst werden rechtliche massnahmen ergriffen. so ähnlich jedenfalls.

ich glaube, da steht drauf, dass ein abgemeldetes Fahrzeug keine öffentlichen Platz einnehmen darf und das innerhalb von einer kurzen Zeit da weg muss, sonst wird es abgeschleppt, verschrottet oder so. Sowas in der Art halt. Aber ich glaube, das dauert lang, 2-4 Wochen oder so.

...binnen einer gewissen Frist von der Strasse entfernen oder die Kosten für die Entsorgung durch das Ordnungsamt tragen und eine Strafe dazu.

Wenn dieses Fahrzeug nicht unverzüglich aus dem öffentlichen Strassenraum entfernt wird, wird es entfernt und es entstehen Konsequenzen. Daher: auf einen Privatparkplatz stellen.
Es ist in Deutschland VERBOTEN, abgemeldete Fahrzeuge am Straßenrand abzustellen. Egal ob eine Stunde oder einen Tag. Wenn das Ordnungsamt das sieht, wird der Eigentümer durch diesen Aufkleber aufgefordert das Fahrzeug umgehend zu entfernen. geschiet díes nicht, so wird das Fahrzeug auf Kosten des Letzten Halters abgeschleppt und sicher gestellt.

Nicht angemeldete Autos dürfen nicht auf öffentlichen Straßen gepakt werden

der wird in 1 woche abgeschlpt der dar dort nich stehn wenn er nich angemeldet is muss in die garage
Normalerweise ist das die Mitteilung vom Amt, dass das abgemeldete Auto innerhalb einer bestimmten Frist von öffentlichen Verkehrsflächen zu entfernen ist (oder wieder anzumelden ist). Ansonsten wird abgeschleppt.

Laut Straßenverkehrsordnung muss jedes Kraftfahrzeug das auf einer öffentlichen Straße steht versichert sein! Um versichert zu sein muss es angemeldet werden! Wenn es abgemeldet ist dann darf es da also nich stehen! Und auf dem Aufkleber steht die Frist wie lange der Eigentümer Zeit hat das Auto von der Straße zu nehmen! Sind glaube ich 6 Wochen!

lesen bildet: hättest du nachgesehen, wüßtest du, dass der eigentümer des fahrzeugs ultimativ aufgefordet wird, es zu entfernen, da das sonst amtlicherseits und sehr kostenintensiv veranlasst wird. u.u. kommt noch eine anzeige wegen ungenehmigter müllablagerung hinzu. schrottfahrzeuge sind amtlich als "abfall" definiert.

Es steht drauf, wie der erste schon schrieb. Abgemeldete Fahrzeuge gehören nicht auf öffentliches Gelände oder so ähnlich, da es sich um eine unerlaubte Abfallentsorgung handelt und dass er nur wenige Tage Zeit bekommt, es selbst wegzuschaffen. Unabhänig davon wird er allein für diesen Verwaltungsakt ein dickes Bussgeld bekommen. Wer sein Auto aber einfach so abstellen kann, wird es ja fett haben.
mops09 am 7. Juli 2009 16:41 die haben das Auto mittlerweile umgestellt und den Aufkleber abgemacht...
Guck einfach nach, das ist besser, als hier zu spekulieren.
Das ist nicht korrekt. Die Polizei darf kein Fahrzeug stilllegen.
Falsch! Bei fehlendem Versdicherungsschutz kann das Fahrzeug sofort zwangsstillgelegt werden. Habe ich schon oft gemacht als ich bei der KFZ-Zulassungsstelle gearbeitet habe. Wir sind sogar vor das Amt gegangen, wenn die FZ-Halter aus Frechheit noch hergefahren kamen und haben die Zulassungsplaketten eigenhändig abgeschabt.