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abgemeldetes Auto zum TÜV?

gefragt von jensencom am 02.04.2008 um 20:35 Uhr

Das Auto meiner Schwester ist derzeit abgemeldet, weil sie bis August im Ausland ist. Jetzt kam ein Brief, daß ihr Auto zum TÜV muß.

Muß ich ihn wirklich vorführen, oder kann man das auch später machen, kurz bevor sie wiederkommt und das Auto wieder angemeldet wird?


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Reply


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 2. April 2008 20:39
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Das kannst du auch später noch. Allerdings ist es dann keine "normale HU" mehr. Hier in Hamburg muss dann der "Baurat" eine grundsätzliche Untersuchung zur "Neu"-Zulassung durchführen; das ist teurer und die Prüfung aufwändiger.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 2. April 2008 20:39
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Der Brief kam wahrscheinlich vom Autohaus. Das ist nur eine Erinnerung; das Autohaus weiß nicht, daß der Wagen abgemeldet ist.

Wenn das Auto abgemeldet ist, muß es nicht zur Hauptuntersuchung. Diese ist dann aber Voraussetzung für die Anmeldung.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 2. April 2008 20:41

Wolf, hier (in Hamburg) hat der TÜV solche Sachen (Terminverfolgung) zur "Wiedervorlage"; schließlich wollen sie alle zwei Jahre Geld verdienen und erinnern die Kunden daran.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 2. April 2008 20:37
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Ruf doch beim TÜV an und sage denen, daß deine Schwester erst im August wieder zurückkommt. Dann machen die sich eine Notiz.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 2. April 2008 20:47

Dem TÜV ist es egal, ob und wann das Auto untersucht wird. Sie würden sich nur eine Notiz machen, weil sie sich von der Untersuchung (mit Einladung) Geld versprechen. Die HU könnte auch durch einen akkreditierten Sachverständigen durchgeführt werden.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 2. April 2008 20:40
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tüv und asu reicht kurz vor anmeldung des autos.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 2. April 2008 20:40
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Eine "rote Nummer" (Kurzzeitkennzeichen) brauchst du auf alle Fälle, denn ein Auto ohne gültigen TÜV wird nicht zugelassen.

Machst du das später, dann wird der TÜV-Stempel zurückdatiert (Wenn im Aprill 2008 fällig, dann neuer TÜV bis April 2010).

Wann du das machst, hat also keinen Einfluss auf die Kosten und die Gültigkeit des TÜV.







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