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Abgeltungssteuer zurück?

Frage von knusperstreusel knusperstreusel

Hallo,
ich habe meinen Sparer-Pauschbetrag von 801 € so aufgeteilt, dass ich bei einer von meinen Geldanlagen keinen Freistellunsauftrag angebeben habe und deshalb Abgeltungssteuer zahlen musste. Aber ich liege mit meinen gesamten Kapitaleinkünften nicht über die 801 € . Bei manchen Geldanlagen habe ich noch etwas Luft.
Kann ich die zuviel gezahlte Steuer zurückbekommen?
Muss ich da bei der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen? Muss ich alle Belege über meine Kapitaleinkünfte und über die Höhe der einzelnen Freistellungsaufträge beim Finanzamt einreichen? Danke knusperstreusel

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Antworten (1)

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    Antwort von Nickes Nickes

    Schlicht und ergreifend: ja :-)

    Du solltest früher oder später von Deinen Banken Steuerbescheinigungen für 2011 erhalten. Da stehen alle benötigten Daten drauf, also Höhe der Kapitalerträge, Höhe des in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags, Kapitalertragsteuer, Soli und Kirchensteuer. Einige Unternehmen schreiben auch dazu wo die Werte dann in Anlage KAP eingetragen werden müssen. Allerdings weiß ich nicht ob das einheitlich ist, oder ein besonderer Service einiger Unternehmen.

    Leider gibt es keinen einheitlichen Zeitpunkt wann die Bescheinigungen versendet werden. Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich.

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