Ich hab nen Investment Fond (schon ein paar Jahre) und Festgeld auf ein Jahr seit 11/08. Damit komm ich auf keinen Fall über 1000,- Gewinn. Außerdem bin ich nicht erwerbstätig=Erziehungszeit. Muß ich da was wegen der Abgeltungssteuer beachten? Wäre schön, wenn mir das jemand beantworten könnte. Hab schon auf diversen Seiten geschaut, aber da blick ich nicht durch. Oder muß ich doch noch mal zur Bank!? Vielen Dank für Eure Antworten!
Abgeltungssteuer-Was muß ich beachten???
Antworten (4)
-
0Antwort von
antola61antola61
du mußt einen Freistellungsauftrag bei der Bank setllen, damit deine Erträge bis 801€ frei bleiben. Am Jahresende bekommst du von der Bank eine Jahres-(Steuer)-Bescheinigung. Wenn hier nun doch noch Steuer einbehalten wurde, dann mach eine Einkommensteuererklärung: nachdem du keine weiteren Einkünfte hast, brauchst du auch diese Steuer nicht bezahlen und bekommst sie vom FA zurück!
-
0Antwort von
sebbi eine informative Video-Serie zur Abgeltungssteuer findet ihr hier http://www.vedix.de/abgeltungsteuer-ab-2009-video-serie-792/
-
-
0Antwort von
MismidMismid
801 Euro Zinserträge sind abgeltungsteuerfrei. Beim Fond mußt du zum größten Teil nichts bezahlen (außer Dividentenauschüttungen), da er vor 2009 gekauft wurde. Das Festgeld ist so wie bisher auch (mit jetzt pauschalem Satz) zu versteuern, wenn der Freibetrag überschritten ist. Alle Erträge (Zinsen, Dividenten, Aktien und Fondverkäufe) zählen zusammen für den Freibtrag. Nur Aktien die vor 2009 gekauft wurden bleiben unberücksichtigt und steuerfrei, solange sie mehr als 12 Monate nicht verkauft werden
Diese Frage teilen