Können bei der Abgeltungssteuer Verluste / Gewinne aus unterschiedlichen Anlageformen, z.B. Optionsscheinverluste mit Aktiengewinnen untereinander verrechnet werden?
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Abgeltungssteuer - Verluste mit Gewinnen verrechnen - unterschiedliche Wertpapierarten
Frage von
halodri01
Antworten (2)
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1Antwort von
Schnulli00Schnulli00
In diesem Fall meine ich ja, aber:
Verluste aus Aktiengeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden.
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0Antwort von
makemoneymakemoney
Hallo, Da das Thema Abgeltungssteuer sehr komplex ist, empfehle ich Dir, Deinen Steuerberater, den Du ja bestimmt hast, zu konsultieren. Wenn er richtig gut ist, macht er es für Dich kostenlos. Denn er ist ja für Dich da und nicht Du für Ihn. Grüße makemoney
Diese Frage
Hallo, wir haben so einen ähnlichen Fall mit der Abgeltungssteuer bei Optionsscheinen.Mein Mann hat 2009 Verluste gemacht und der Steuerberater errechnete uns eine Rückerstattung der gezahlten Abgeltungssteuer von 2500 Euro. Aber das Finanzamt zahlt einfach nicht. Das FA ist vor Gericht gegangen und klagt noch dagegen und wir warten und warten und warten. Ist ja nicht so das wir das Geld unbedingt bräuchten. Ist das eigentlich rechtens? Die Steuern hat das FA doch auch gleich bekommen...