Können bei der Abgeltungssteuer Verluste / Gewinne aus unterschiedlichen Anlageformen, z.B. Optionsscheinverluste mit Aktiengewinnen untereinander verrechnet werden?

In diesem Fall meine ich ja, aber:
Verluste aus Aktiengeschäften dürfen nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden.
Hallo, Da das Thema Abgeltungssteuer sehr komplex ist, empfehle ich Dir, Deinen Steuerberater, den Du ja bestimmt hast, zu konsultieren. Wenn er richtig gut ist, macht er es für Dich kostenlos. Denn er ist ja für Dich da und nicht Du für Ihn. Grüße makemoney