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Abgeltungssteuer und Kirchensteuer - wie wird bei gemeinsamen Konten abgerechnet?

Frage von moorhuhn54 moorhuhn54

Ich habe eine Frage zur Abgeltungsteuer: Im Gegensatz zu meinem Mann, bin ich in der Kirche und zahle dementsprechend Kirchensteuer. Wir haben aber ein gemeinsames Konto. Was passiert mit der Kirchensteuer? Muss die gezahlt werden, oder nicht? Oder wird sie aufgeteilt? Danke für eure Hilfe!

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Antworten (3)

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    Antwort von Wago1956 Wago1956

    Die vorstehenden Ausführungen sind OK.

    Hast Du noch keinen Fragebogen von der Bank bekommen ?

    Persönlich habe ich diese Schon Ende Oktober bekommem.

    Im Sinne der vorherigen Ausführungen einmnalig Ausfüllen und fertig.

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    Antwort von magpie magpie

    ihr müsst eurer bank aufschlüsseln, wer von euch beiden für welche erträge zuständig ist. wenn dir z.b. 40% der ertäge zustehen, dann wird kirchensteuer nur für diese beträge fällig. wenn ihr der bank garkeine angaben macht, dann geht die bank davon aus, dass du und dein mann jeweils 50% der erträge haben.

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Wenn der Bank gar keine Angaben gemacht werden, dann wird keine Kirchensteuer abgezogen und keine abgeführt. (Also wird nicht automatisch 50:50 angenommen!)

    Du bist dann selber im Rahmen Deiner Steuererklärung verpflichtet, sämtliche Kapitaleinkünfte (einschließlich der abgegoltenen) zu erklären und die KiSt nachzuzahlen. Das wird dann für Dich keine Vereinfachung durch die Abgeltungssteuer ergeben.

    Die Bank wird die Nichtangabe der KiSt allerdings dem Bundessteueramt mitteilen und dort laufen Abgleiche mit den Steuererklärungen. Manche Steuerzahler werden dann einige Zeit später Post ihres Finanzamtes mit einigen Fragen zu den Kapitaleinkünften erhalten.

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    Antwort von fabienne1997 fabienne1997

    Ab dem 1. Januar 2009 ändert sich die Art und Weise, wie die Kirchensteuer vereinnahmt wird. Dann können die Banken die Kirchensteuer direkt als Zuschlag auf die Abgeltungssteuer einbehalten und an die Kirchen abführen. Bisher hat das Finanzamt das Geld eingezogen und weitergeleitet. In den Formularen, die jeder Kontobesitzer von seiner Bank erhält, sollen die Mitglieder der evangelischen Kirche ihre Konfessionszugehörigkeit „evangelisch“ eingetragen

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    Quelle: http://kuerzer.de/yzMkNJybO

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