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Abgeltungssteuer, Nichtveranlagunsbescheinigung und Freistellungsauftrag

Frage von tita100 tita100

Man müsste doch den unmittelbaren Abzug der 25 Prozent Abgeltungssteuer durch die Bank wie bisher angewendet durch eine Nichtveranlagungsbescheinigung b.z.w. Freistellungsuftrag verhindern können oder könnte es da mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung irgendwelche Probleme geben?

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Antworten (2)

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    Antwort von LittleArrow LittleArrow

    Wenn Du eine Nichtveranlagungsbescheinigung bekommst, bist Du für die nächsten drei Jahre von der Abgeltungssteuer befreit.

    Wenn Du Deiner Bank einen Freistellungauftrag über Euro 801 gibst und brutto nicht höhere Kapitaleinkünfte hast, dann wird auch nichts mehr abgezogen.

    Wenn die Kapitaleinkünfte den Freibetrag übersteigen (oder kein Freibetragsauftrag erteilt wurde), dann fällt die 25 %ige Abgeltungssteuer an.

    Wenn Dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % liegt, was bei einem zu versteuernden Einkommen von Euro 15.000 bei Ledigen (und Euro 30.000 bei Verheirateten) der Fall ist, dann kannst Du die zuviel gezahlte (nicht die gesamte!) Abzugssteuer über eine ausführlich ausgefüllte Anlage KAP zur Steuererklärung zurückfordern. Hierzu siehe unter http://www.abgeltungssteuer.de!

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    Antwort von YuLy42 YuLy42

    Nein, das Handling bleibt das gleiche.

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