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Abgeltungssteuer - Nichtveranlagungsbescheinigung (NV Bescheinigung)

gefragt von Frage007 am 04.08.2009 um 20:49 Uhr

Ich hab mal ne Frage zur Abgeltungssteuer. So wie ich das verstanden habe kann man einen Antrag stellen wenn man unter 7664 Euro verdient. Bezieht sich das nun auf den Brutto- oder Nettolohn ???

Dann heißt es ja das der 3 Jahre lang gültig ist. Also auch wenn ich jetzt z.B. nächstes Jahr meine Ausbildung beende und mehr als 7664€ verdiene ??? Oder erlöscht er dann automatisch wieder ???

Danke für eure Hilfe !


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anonym
beantwortet von Reanne am 4. August 2009 20:54
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Das bezieht sich auf das Nettoeinkommen. Was bitte hat die Abgeltungssteuer damit zu tun? Die gilt für Kapitaleinkünfte, und dafür gibt es einen Freibetrag von 801 Euro.

Kommentar von Frage007 am 4. August 2009 20:55

Ich rede hier auch von Kapitaleinkünften, ich spekuliere an der Börse und will der Abgeltungssteuer aus dem weg gehen als Azubi.

Kommentar von Reanne am 4. August 2009 21:07

Das wird mit dem Nichtverlangungsbescheid nicht klappen. Die Bank führt Die Steuern unmittelbar ans Finanzamt ab. Wenn Du die zurückhaben möchtest, mußt Du eine Einkommensteuerklärung ausfüllen und wenn Dein zu versteuerndes Einkommen runter dem Steuerfreibetrag liegt, bekommst Du die Steuern komplett zurück. Ist bei mir genau das gleiche, bin Rentnerin und habe Kapitaleinkünfte.

Kommentar von Reanne am 4. August 2009 22:49

Habe das auch mit dem Nichtveranlagungsbesch. versucht, ist abgelehnt worden mit der Begründung, die Einnahmen können ja variieren.



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