Ich hab mal ne Frage zur Abgeltungssteuer. So wie ich das verstanden habe kann man einen Antrag stellen wenn man unter 7664 Euro verdient. Bezieht sich das nun auf den Brutto- oder Nettolohn ???
Dann heißt es ja das der 3 Jahre lang gültig ist. Also auch wenn ich jetzt z.B. nächstes Jahr meine Ausbildung beende und mehr als 7664€ verdiene ??? Oder erlöscht er dann automatisch wieder ???
Danke für eure Hilfe !
Ich rede hier auch von Kapitaleinkünften, ich spekuliere an der Börse und will der Abgeltungssteuer aus dem weg gehen als Azubi.
Das wird mit dem Nichtverlangungsbescheid nicht klappen. Die Bank führt Die Steuern unmittelbar ans Finanzamt ab. Wenn Du die zurückhaben möchtest, mußt Du eine Einkommensteuerklärung ausfüllen und wenn Dein zu versteuerndes Einkommen runter dem Steuerfreibetrag liegt, bekommst Du die Steuern komplett zurück. Ist bei mir genau das gleiche, bin Rentnerin und habe Kapitaleinkünfte.
Habe das auch mit dem Nichtveranlagungsbesch. versucht, ist abgelehnt worden mit der Begründung, die Einnahmen können ja variieren.