Was, wenn man trotz Kirchensteuerpflicht nicht bei seiner Bank beantragt, die Kirchensteuer einzubehalten. Müssen dann auf jeden Fall die Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden? - Oder gibt es dann Ärger, wenn man es dann nicht tut?
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Abgeltungssteuer: Kein Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer, trotz Kirchensteuerpflicht?
Frage von
Che59
Antworten (2)
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dackelnerodackelnero
...also, auch wenn Andreas48 im Grunde recht hat, bin ich immer weit entfernt davon, mit dem Hinterziehungssäbel zu rasseln.
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Zur Hinterziehung benötigt man nämlich auch Vorsatz, also Wissen und Wollen. Und das muss erst mal nachgewiesen werden.
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So, andererseits weißt du das ja jetzt aber.... -
0Antwort von
andreas48andreas48
natürlich..es erfolgt ja ein Abgleich zwischen den Finanzämtern und der Bank...und verschweigen von Einnhamern oder Nichtversteuerung ist im weitest gehenden Sinne des Wortes Steuerhinterziehung..
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