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Abgeltungssteuer: Kein Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer, trotz Kirchensteuerpflicht?

Frage von Che59 Che59

Was, wenn man trotz Kirchensteuerpflicht nicht bei seiner Bank beantragt, die Kirchensteuer einzubehalten. Müssen dann auf jeden Fall die Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden? - Oder gibt es dann Ärger, wenn man es dann nicht tut?

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Antworten (2)

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    Antwort von dackelnero dackelnero

    ...also, auch wenn Andreas48 im Grunde recht hat, bin ich immer weit entfernt davon, mit dem Hinterziehungssäbel zu rasseln.
    .
    Zur Hinterziehung benötigt man nämlich auch Vorsatz, also Wissen und Wollen. Und das muss erst mal nachgewiesen werden.
    .
    So, andererseits weißt du das ja jetzt aber....

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    Antwort von andreas48 andreas48

    natürlich..es erfolgt ja ein Abgleich zwischen den Finanzämtern und der Bank...und verschweigen von Einnhamern oder Nichtversteuerung ist im weitest gehenden Sinne des Wortes Steuerhinterziehung..

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