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Abgeltungssteuer bezahlen trotz Nichtveranlagung?

Frage von Mikkkimaus Mikkkimaus

Wenn man nur wenig Unterhalt (unter der Beitragsbemessungsgrenze) bekommt muss man dann trotzdem die Abgeltungssteuer bezahlen?

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Antworten (4)

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    Antwort von tradaix tradaix

    Wer einen Steuersatz von weniger als 25 Prozent hat, kann sich über seine Einkommensteuererklärung die Differenz vom Finanzamt erstatten lassen. Für alle anderen ist die Besteuerung ihrer Kapitaleinkünfte damit abgegolten. (abgeltungssteuer-2009.de)

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    Antwort von AnMout AnMout

    Abgeltungssteuer muß du nur dann bezahlen, wenn du Gewinne zu verzeichnen hast bspw. durch Zinsen, Aktien, Wertpapiere usw. die innerhalb eines Jahres den Betrag von 800.- Euro (wenn du alleine lebst) oder 1600.- Euro (bei Paaren) übersteigen. Sobald also dein Privatvermögen sich mehr als diese Betragswerte pro jahr vermehrt, bist du per Gesetz verpflichtet diese Steuer zu bezahlen(etwa 25%). Aber auch hier gibt es Möglichkeiten diesem Zwang auszuweichen, wenn du deine Rendite entweder im Ausland anlegst, oder aber in neue Einlagen. Ein Fachmann kann dich zu diesem Thema genauer beraten.

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    Antwort von svanny svanny

    Das eine hat mit dem anderen absolut nichts zu tun. Es gibt für die Kapitalerträge (hier wohl Zinsen) jedoch auch eine Freigrenze - kannst bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einreichen oder es dir später über die Steuererklärung zurückholen - ersteres ist hier ratsam.

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    Antwort von Lissa Lissa

    Wenn man keine Nichtveranlagungsbescheinigung hat, muss man die Steuer zahlen und sie sich vom Finanzamt dann zurückholen.

    http://www.steuerlinks.de/nichtveranlagungsbescheinigung-nv-bescheinigung.html

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