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Abgeltungssteuer bei Tagesgeldkonto

Frage von SmootheBabe SmootheBabe

Hallo,

ich möchte ein Tagesgeldkonto eröffnen und wissen wie es Steuernmäßig aussieht. Ab wann müssen Steuern gezahlt werden? Muss ich das Konto bei der Steuererklärung angeben? Gibt es Probleme, wenn ich bereits beim Girokonto einen Freibetrag habe? Was muss ich sonst noch wissen?

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Antworten (3)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von kegus kegus

    Die Freistellungsaufträge aller Konten zusammengenommen dürfen den Betrag von derzeit 801 EUR für Ledige / 1.602 EUR für Verheiratete nicht übersteigen, man kann sie jedoch splitten.

    Wurde kein Freistellungsauftrag erteilt, dann behält die Bank ab dem ersten Cent Kapitalertragsteuer/Soli ein. Zwar hat der Steuereinbehalt mittlerweile Abgeltungswirkung, Du brauchst diese Einnahmen dann nicht bei der Steuererklärung anzugeben, Wenn jedoch Steuer einbehalten wurde, obwohl der Freibetrag nicht erreicht ist, kannst Du mit der Steuererklärung die Kapitalertragsteuer anrechnen lassen. Anlage KAP, Günstigerprüfung beantragen.

    Kommentar von ZauberinDanny ZauberinDannyZauberinDanny

    Beste Antwort - DH.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Von mir auch DH!

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Angeben musst Du alle konten. Bekommst Du denn auf dem Girokonto Zinsen. Versteuern musst Du alles was über 800€ ist.

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    Antwort von Aberaba Aberaba

    Du zahlst ab dem 1. Cent Steuer. Mach da einen Freistellungsauftrag.

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