Die Freistellungsaufträge aller Konten zusammengenommen dürfen den Betrag von derzeit 801 EUR für Ledige / 1.602 EUR für Verheiratete nicht übersteigen, man kann sie jedoch splitten.
Wurde kein Freistellungsauftrag erteilt, dann behält die Bank ab dem ersten Cent Kapitalertragsteuer/Soli ein.
Zwar hat der Steuereinbehalt mittlerweile Abgeltungswirkung, Du brauchst diese Einnahmen dann nicht bei der Steuererklärung anzugeben, Wenn jedoch Steuer einbehalten wurde, obwohl der Freibetrag nicht erreicht ist, kannst Du mit der Steuererklärung die Kapitalertragsteuer anrechnen lassen. Anlage KAP, Günstigerprüfung beantragen.
Beste Antwort - DH.
Von mir auch DH!