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Abgeltungssteuer bei nicht verheirateten

Frage von homehome0 homehome0

Hallo,

ich möchte mit meiner Lebenspartnerin (nicht verheirat) ein Bankgemeinschaftskonto eröffnen. Das Konto läuft auf beide Namen. Bei diesem werden Kapitalerträge anfallen. Die Bank wird für diese Beträge die Abgeltungssteuer einbehalten. Wie können wir dann diese in unseren getrennten Einkommensteuererklärungen angeben. Nach Auskunft eines Finanzamtes besteht die Möglichkeit, dass jeder die Hälfte der einbehaltenen Steuer in seiner Erklärung angeben kann. Einer reicht die originale Steuerbescheinigung ein und der andere eine Kopie mit dem Hinweis dass die Bescheinigung beim der Erklärung des anderen Partners beigelegt wurde.

Frage: Ist die Auskunft des Finanzbeamten richtig? Oder gibt es Probleme genereller Art?

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von GS2000 GS2000

    Wir geben immer nur die Kopien für jeden ab und machen 50% geltend und hatten nie ein Problem dabei.

    Kommentar von homehome0 homehome0

    Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Kannst Du mir bitte noch sagen bei welchem Finanzamt Ihr veranlagt werdet.

    Danke

    Gruß Rolf

    Kommentar von GS2000 GS2000GS2000

    München, Erding und Miesbach also sogar bei Dreien null Problem!!!!!!!!!!! Im Strengen Bayern.

    Kommentar von homehome0 homehome0

    Danke für die Info

    Gruß Rolf

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