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Abgeltungssteuer - Aktien

gefragt von boxxter am 30.12.2008 um 8:21 Uhr

Seit Jahren kaufe immer wieder Aktien um diese nach Stunden oder längstens nach Tagen wieder mit Gewinn zu verkaufen (kleine Verluste nicht ausgeschlossen).
Wie sieht das nun aus, hinsichtlich der Abgeltungssteuer? Werden nun generell nach jedem Verkauf von Aktien bei Gewinn die Abgeltungssteuer unmittelbar abgezogen? Oder erst bei der Einkommensteuererklärung?
Das hieße doch, ich müsste mich in Höhe der Abgeltungssteuer mehr anstrengen, um diesen Abzug (Abgeltungssteuer) wieder gewinnbringend einzufahren?

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aktien x 955 Abgeltungssteuer x 222

Wolli61
beantwortet von Wolli61 am 30. Dezember 2008 08:22
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Die Abgeltungssteuer wird sofort von der Bank einbehalten.


Mismid
beantwortet von Mismid am 30. Dezember 2008 09:34
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wenn du Aktien eh innerhalb eines Jahres verkauft hast ändert sich ja nichts, außer daß der Steuersatz jetzt pauschal ist. Die Steuern werden beim Verkauf automatisch von der Bank an das Finanzamt abgeführt sofern dein Freistellungsauftrag nicht ausreicht. Solltest du ein geringes Einkommen haben, kannst du eventuell gezahlte Steuern bei der Einkommenstuer wiederholen. Das war vorher aber genau das gleiche


anonym
beantwortet von MarianneW am 30. Dezember 2008 09:23
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Wird sofort abgezogen so du über dem Freibetrag liegst. Aber da du bislang doch eh nicht von der Steuerfreiheit der Halterfrist von einem Jahr profitiert hast, müsstest du dich doch eigentlich besser stellen künftig.


anonym
beantwortet von GeldMagazin am 30. Dezember 2008 08:42
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Wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt, dann wird bis zu dessen Höhe nicht einbehalten. Ansonsten werden Kursgewinne sofort bei Realisierung besteuert, also die Abgeltungssteuer plus Soli plus ggf. Kirchensteuer einbehalten. Verluste aus Aktiengeschäften werden mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet. Mehr Details hier: http://www.geld-magazin.de/finanzen/sparen-anlegen/sparen-anlegen-einzelansicht/...


WebbStar
beantwortet von WebbStar am 30. Dezember 2008 08:40
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Hallo,

die Abgeltungssteuer heißt Abgeltungsteuer :-)

lG Lutz


Siam1
beantwortet von Siam1 am 30. Dezember 2008 08:34
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Dem einen wird mehr gegeben, dem anderen genommen, aber das sofort.


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