Seit Jahren kaufe immer wieder Aktien um diese nach Stunden oder längstens nach Tagen wieder mit Gewinn zu verkaufen (kleine Verluste nicht ausgeschlossen).
Wie sieht das nun aus, hinsichtlich der Abgeltungssteuer? Werden nun generell nach jedem Verkauf von Aktien bei Gewinn die Abgeltungssteuer unmittelbar abgezogen? Oder erst bei der Einkommensteuererklärung?
Das hieße doch, ich müsste mich in Höhe der Abgeltungssteuer mehr anstrengen, um diesen Abzug (Abgeltungssteuer) wieder gewinnbringend einzufahren?
Abgeltungssteuer - Aktien
Antworten (6)
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2Antwort von
MismidMismid
wenn du Aktien eh innerhalb eines Jahres verkauft hast ändert sich ja nichts, außer daß der Steuersatz jetzt pauschal ist. Die Steuern werden beim Verkauf automatisch von der Bank an das Finanzamt abgeführt sofern dein Freistellungsauftrag nicht ausreicht. Solltest du ein geringes Einkommen haben, kannst du eventuell gezahlte Steuern bei der Einkommenstuer wiederholen. Das war vorher aber genau das gleiche
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1Antwort von
MarianneWMarianneW
Wird sofort abgezogen so du über dem Freibetrag liegst. Aber da du bislang doch eh nicht von der Steuerfreiheit der Halterfrist von einem Jahr profitiert hast, müsstest du dich doch eigentlich besser stellen künftig.
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1Antwort von
GeldMagazin Wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt, dann wird bis zu dessen Höhe nicht einbehalten. Ansonsten werden Kursgewinne sofort bei Realisierung besteuert, also die Abgeltungssteuer plus Soli plus ggf. Kirchensteuer einbehalten. Verluste aus Aktiengeschäften werden mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet. Mehr Details hier: http://www.geld-magazin.de/finanzen/sparen-anlegen/sparen-anlegen-einzelansicht/article/abgeltungssteuer-das-sollten-sie-wissen.html
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