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Abgeltungssteuer - komplett verteilt, aber nicht ausgenutzt? Was nun?

Frage von Luctor Luctor

Folgene Situation:

Der Freibetrag von 801€ wurde komplett an eine Bank vergeben aber nicht ganz ausgenutzt. Nun wird das Geld bei einer anderen Bank angelegt. Welchen Betrag kann ich beim Freistellungsantrag angeben??

Kommt es im Endeffekt darauf an wieviel des Betrags verbraucht wurde oder wieviel bei den Banken angegeben wurde. Sprich: Kann ich nur 801€ vergeben oder mehr, wenn der Betrag am Ende nicht überschritten wird.

Ich hoffe Ihr habt verstanden was ich meine :)

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Antworten (2)

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    Antwort von Karl10 Karl10

    wenn du im jahr nicht mehr als 801 euro zinsen bekommen hast, ist es nicht schlimm, wenn du aus versehen insgesamt mehr als den vorgesehen freibetrag bei den banken angegeben hast. du solltest es aber trotzdem für die zukunft versuchen, nur 801 euro oder weniger bei den banken anzugeben, denn nachfragen vom finanzamt sind sonst vorprogrammiert.

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    Antwort von kerba24 kerba24

    Nein, man muß tatsächlich die Summe von € 801 splitten, d. h. die jeweilige Höhe bei der jeweiligen Bank. Frag jeweils bei der Bank nach, wieviel ca. erforderlich sein wird. Jetzt solltest Du aber sehr schnell sein, da schon Mitte Dezember ist. Einige Banken haben Termine, zu denen spätestens die Änderung des Freistellungsauftrags eingangen sein muß, um noch für dieses Jahr berücksichtigt zu werden. Andernfalls mußt Du die abgezogene Summe bei Deiner Steuererklärung geltend machen.

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