Kann ich nächstes Jahr meine zu zahlende Abgeltungssteuer mit meinem Verlustvortrag aus einer früheren Insolvenz verrechnen?
Das wuerde ich das Steueramt fragen oder gegen Entgelt einen Steuerberater.

Nein. Die Abgeltungssteuer ist für Kapitalerträge.

unterschiedliche Steuerart.!
Die Zinsen sind Kapitalerträge
Der Verlustvortrag stammt aus selbständiger Tätigkeit (vermute ich jetzt mal ) oder aus unselbständiger Tätigkeit

Was die Abgeltungssteuer genau ist können Sie hier nachlesen: http://www.2009-abgeltungssteuer.de/was-ist-die-abgeltungssteuer.html Dort finden Sie auch die Auskunft, dass Sie noch nicht einmal Verlust aus Aktienverkäufen mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen können (ab 2009)
So genau weiß ich das nicht, aber Altverluste verfallen und sollten durch Gewinne ausgeglichen werden. Quelle: http://futures.xii-ing.de
unter http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/geld/abgeltungssteuer/ ist eine rechts verständliche zusammenfassung zum thema abgeltungssteuer zu finden