Kann ich nächstes Jahr meine zu zahlende Abgeltungssteuer mit meinem Verlustvortrag aus einer früheren Insolvenz verrechnen?
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Abgeltungssteuer
Frage von
hsaktien
Antworten (5)
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BrunoBruno
Das wuerde ich das Steueramt fragen oder gegen Entgelt einen Steuerberater.
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dalokke unter http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/geld/abgeltungssteuer/ ist eine rechts verständliche zusammenfassung zum thema abgeltungssteuer zu finden
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myTimee So genau weiß ich das nicht, aber Altverluste verfallen und sollten durch Gewinne ausgeglichen werden. Quelle: http://futures.xii-ing.de
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Raimund1Raimund1
unterschiedliche Steuerart.!
Die Zinsen sind Kapitalerträge
Der Verlustvortrag stammt aus selbständiger Tätigkeit (vermute ich jetzt mal ) oder aus unselbständiger Tätigkeit
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