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Abgeltungssteuer

Frage von hsaktien hsaktien

Kann ich nächstes Jahr meine zu zahlende Abgeltungssteuer mit meinem Verlustvortrag aus einer früheren Insolvenz verrechnen?

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Antworten (5)

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Nein. Die Abgeltungssteuer ist für Kapitalerträge.

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    Antwort von Bruno Bruno

    Das wuerde ich das Steueramt fragen oder gegen Entgelt einen Steuerberater.

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    Antwort von dalokke dalokke

    unter http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/geld/abgeltungssteuer/ ist eine rechts verständliche zusammenfassung zum thema abgeltungssteuer zu finden

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    Antwort von myTimee myTimee

    So genau weiß ich das nicht, aber Altverluste verfallen und sollten durch Gewinne ausgeglichen werden. Quelle: http://futures.xii-ing.de

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    unterschiedliche Steuerart.!

    Die Zinsen sind Kapitalerträge

    Der Verlustvortrag stammt aus selbständiger Tätigkeit (vermute ich jetzt mal ) oder aus unselbständiger Tätigkeit

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