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Abgeltungssteuer

gefragt von hsaktien am 25.01.2008 um 18:26 Uhr

Kann ich nächstes Jahr meine zu zahlende Abgeltungssteuer mit meinem Verlustvortrag aus einer früheren Insolvenz verrechnen?


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Abgeltungssteuer (90)
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Reply


anonym
beantwortet von Bruno am 25. Januar 2008 18:32
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Das wuerde ich das Steueramt fragen oder gegen Entgelt einen Steuerberater.


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 25. Januar 2008 22:38
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Nein. Die Abgeltungssteuer ist für Kapitalerträge.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 25. Januar 2008 19:05
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unterschiedliche Steuerart.!

Die Zinsen sind Kapitalerträge

Der Verlustvortrag stammt aus selbständiger Tätigkeit (vermute ich jetzt mal ) oder aus unselbständiger Tätigkeit


Finanzinfos
beantwortet von Finanzinfos am 26. März 2008 16:05
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Was die Abgeltungssteuer genau ist können Sie hier nachlesen: http://www.2009-abgeltungssteuer.de/was-ist-die-abgeltungssteuer.html Dort finden Sie auch die Auskunft, dass Sie noch nicht einmal Verlust aus Aktienverkäufen mit anderen Kapitaleinkünften verrechnen können (ab 2009)


anonym
beantwortet von myTimee am 8. Juni 2008 08:20
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So genau weiß ich das nicht, aber Altverluste verfallen und sollten durch Gewinne ausgeglichen werden. Quelle: http://futures.xii-ing.de





anonym
beantwortet von dalokke am 8. Juni 2008 19:38
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unter http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/geld/abgeltungssteuer/ ist eine rechts verständliche zusammenfassung zum thema abgeltungssteuer zu finden




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