Ein Kaufvertrag ist wegen Manipulation der Kilometerleistung nichtig. Ich werde jedoch eine Abgeltungszahlung für die Nutzung des Fahrzeugs leisten müssen. Nach was bemisst sich diese und wie hoch ist diese??? Das Fahrzeug wurde seit Oktober 2008 gefahren und hat 4000 Kilometer zurück gelegt.
Antworten (4)
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HusbandHusband
Beharre darauf, dass der Kilometerzähler ja offenbar durch die Manipulation defekt ist und du nur 1000km gefahren bist. Dann machst Du alle Kosten der Reklamation geltend (jeden Anruf, jeden km zum Händler, Gutachter, Rechtsanwalt). Am Ende kriegst Du noch was raus
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BerlinerMitHerzBerlinerMitHerz
wie so solltstest du das bezahlen müssen, du kannst den betrügerischen verkäufer doch anzeigen und gewisse kosten verlangen. du hast nun immer hin kein auto mehr, musst dir eventuell ein mietwagen besorgen, eventuel verdienstausfall und so weiter. was sagt den dein anwald?
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OstrichfanOstrichfan
Wieso Abgeltungszahlung? Verrechne diese mit deinen Rennereien die du jetzt hast (Umtausch, neues Fahrzeug suchen etc.) Ostrichfan
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akademikusakademikus
Abgeltungszahlung, soweit kommt das noch! mache die laufereien wegen der manipulation geltend. auto zurück und geld zurück. wer sagt das du was zahlen sollst. der vertrag ist null und nichtig!
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Baby11Baby11 danke für die schnelle antwort. eigentlich hast du ja recht:). hoffentlich funzt das auch so. recht haben und recht bekommen....das sind zwei paar schuhe;)
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akademikusakademikus natürlich klappt das, sag einfach du wirst sonst strafantrag wegen betrug machen! glaub mir das klappt. nichts bezahlen... geh zum anwalt!!
Anwalt nehme ich erstmal nicht. will die kosten ja so gering wie möglich halten:) aber ich denke das ist ok....wegen der lauferei und scherereien die kosten geltend zu machen. anzeige wirds wohl auch eine geben. betrügerpack....