Ein Auto aus der Nachbarschaft blockiert zwei Parkplätze. Es ist mit bereits abgelaufen Kurzzeitkenntichen ausgestattet. Frage 1 Wo muß man sich hinwenden, um den Parkplatzsünder ausfindig zu machen Frage 2 kann man ihn auch anschwärzen, weil das Auto ja auch nicht versichert ist. Wo muß man sich für diese Angelegenheit hinwenden?
Antworten (11)
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10Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
EntdeckungEntdeckung
Damit solltest du dich an die Polizei wenden.
Und das ist kein "Anschwärzen" und auch kein Petzen, das ist ein Melden einer Ordnungswidrigkeit. Und mit deiner Meldung könntest du auch dazu beitragen, dass eine kriminelle Handlung oder ein Unglück aufgeklärt wird.
Denn
° es könnte sein, dass dieses Fahrzeug widerrechtlich benützt und hier abgestellt wurde
° es besteht auch die Möglichkeit, dass dem Fahrer ein Unglück zugestossen ist oder dass er vermisst wird.
Als Privatperson hast du keine legale Möglichkeit, den Kfz-Halter aufgrund eines Kennzeichens auszuforschen.
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2Antwort von
shalomshalom
Ein Anruf bei der Polizei bringt das alles ans Laufen.
Ob das aber der richtige Weg ist, bezweifele ich.
Vielleicht kann man ja auch mit der Nachbarschaft mal REDEN ?
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1Antwort von
Lkramann Hallo an alle die sich aufregen über diese Dinge, jetzt regt Ihr Euch noch mehr auf, weil keiner was tun wird. Die vom Ordnungsamt kommen, klemmen so ein Rotes Papier an Fenster und dann vergeht ewig Zeit. Bis der Fahrer ermittelt wird, ihm Zeit gegeben wird sich zu äußern, der wiederum wird behaupten das Auto verkauft zu haben, dann nochmal weiter verkauft...... irgendwann, das kann 6 Monate mindestens dauern erbarmt sich die Stadt und holt das Teil dann viwelleicht ab. Also OHHHMMM tief durchatmen, es hilft nichts
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RaubritterinRaubritterin Stimmt haargenau, denn es tat sich bis jetzt gar nichts----> RIESENSAUEREI sowas...
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1Antwort von
husky70husky70
einige kommentare verstehe ich nicht. das sind nähmlich die leute wenn es bei ihnen vor der tür wäre würden die direkt die polizei oder das ordnungsamt verständigen.
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Lkramann und gibts was neues? hast du etwas unternommen?
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husky70husky70
ein abgemeldetes fahrzeug hat im öffendlichen verkehrsraum nichts zu suchen,melde es dem ordnungsamt,un spresch den halter des fahrzeugs nicht an,sollte ein anderer das melden dann meint der das du das gemacht hast.
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epona74epona74
Für den ruhenden Verkehr ist das Ordnungsamt zuständig. Wenns denn Freude macht, andere Leute anzuschwärzen.
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RaubritterinRaubritterin Was heißt hier Freude... Das Fahrzeug ist nicht versichert und blockiert seit zwei Wochen zwei Parkplätze. Wenn man nur mal beim Einkaufen so parkt, wird man schon mal angemeckert.
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epona74epona74 Ob Versichert oder nicht, ein stehendes Auto kann keinen Schaden verursachen. Und man kann ja auch erst mal versuchen, den Besitzer selber in der Nachbarschaft ausfindig zu machen, und mit Ihm zu reden. Aber direkt anschwärzen find ich albern.
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husky70husky70 jeder besitzer eines fahrzeug weiss das ein abgemeldetes fahrzeug im öffendlichen strassenverkehr nicht stehen darf.
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RaubritterinRaubritterin nochmal DH
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RaubritterinRaubritterin und wenn es von jemanden anderen beschädigt wird....?
das Auto wurde hier nur zwischenglagert....da wir sehr verkehrsgünstig liegen....Es kennt hier den Besitzer niemanden...schon versucht