Kann man dafür eine Strafe bekommen? was ist dran? Ist das schlimm ode sogar strafbar, wenn der abgelaufen ist?
Abgelaufener Personalausweis, was kann passieren?
Antworten (7)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
MrDirektMrDirekt
Hi glatzi,
... ein abgelaufener Personalausweis ist ungültig, und so zu sehen, als hätte man keinen.
Wer keinen Personalausweis besitzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Geldbuße kann sich zwischen 5 und 1000 Euro bewegen. In der Regel und erfahrungsgemäß werden es zwischen 10 und 50 Euro. In einigen Fällen wird das Verfahren auch eingestellt.
Wenn Du einen "gültigen" Reisepass besitzt, dann ist ein abgelaufener Personalausweis zwar ungültig, aber keine Ordnungswidrigkeit. Wichtig, der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, und muss nach Gültigkeitsablauf der Stadt-/Gemeindeverwaltung zurückgegeben werden!
Hinsichtlich den Vorschriften kannst Du unter http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg weitere Infos nachlesen.
IdS
MrDirekt
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2Antwort von
NoName89 Ist denk ich mal von Ort zu Ort und Sachbearbeiter verschieden - bzw auch Beamtenabhängig.
Hier mal ein kleiner Auszug, den ich auf die Schnelle gefunden habe:
§ 17 (1) OWiG Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.
(2) Droht das Gesetz für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Geldbuße an, ohne im Höchstmaß zu unterscheiden, so kann fahrlässiges Handeln im Höchstmaß nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden.
(3) Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.
(4) Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.
Also - nicht drauf ankommen lassen ;)
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1Antwort von
JotEsJotEs
Die Rechtsgrundlage für die Verfolgung der Nichtverlängerung des Personalausweises als Ordnungswidrigkeit findet man im Personalausweisgesetz:
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§ 5 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1.vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,
2.es unterläßt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, oder
3.gegen das Verbot
a)der Verwendung der Seriennummern gemäß § 4 Abs. 2 oder
b)der Verwendung des Personalausweises zum automatischen Abruf personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 oder
c)der Verwendung des Personalausweises zur automatischen Speicherung personenbezogener Daten gemäß § 4 Abs. 3 verstößt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
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Da keine bestimmte Höhe für das Bußgeld angegeben wird, gelten die allgemeinen Bußgeldsätze und -regelungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Dazu hat "NoName89" bereits Zitate geliefert.
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1Antwort von
mikrokosmosmikrokosmos
Es kann nichts passieren. Gibt wahrscheinlich in Deutschland viele Millionen, deren Ausweis nicht mehr gültig ist. ^^
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0Antwort von
KolumnaKolumna
Hallo, ein abgelaufener PA, stellt eine Ordnungswiedrigkeit dar. Man sollte ihn spätestens 4 Wo. nach Ende der Gültigkeit erneuern lassen. Sind die Beamten auf der Pass- und Meldestelle nicht gut drauf, kann es zu einem Ordnungswiedrigkeitsverfahren kommen, welches Geld kostet. LG
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